„Flüchtling-Sein ist kein Beruf!“
1„Labels have consequences.“
(Gatrell 2015 : 284)
1. Hinführung
2Mehr als 86 Millionen Menschen weltweit befinden sich auf der Flucht. Nur ein Bruchteil dieser Menschen kommt in den Ländern der Europäischen Union an. 85 % der weltweit geflüchteten Menschen hält sich in Ländern des Globalen Südens auf.192 Dem Gegenüber steht das dominante Narrativ „Europas“ der absoluten Überforderung das sich gepaart mit einer nicht endend wollenden Notstandsrhetorik „als eine höchst effektive politische Strategie“ (Hess et. al 2017: 12) herausstellt und unter anderem als Legitimationsgrundlage dient, um etwa die massiven Asylrechtsverschärfungen umzusetzen, erneut Grenzübergänge zu „sichern“, das Massengrab im Mittelmeer zu rechtfertigen oder etwa das europäische Projekt der Externalisierung des Grenzregimes voranzutreiben (vgl. ebd.; Hess et.al. 2014).
3Wie Heike Niedrig und Henri Louis Seukwa deutlich machen, kommt es innerhalb dieser eurozentristischen Narration über FluchtMigration zu einer verhängnisvollen Unsichtbarmachung der (post)kolonialen Verantwortung „Europas“ (vgl. Niedrig/Seukwa 2010). Die komplexen historisch gewachsenen Zusammenhänge, die dazu führen, dass Menschen fluchtmigrieren, werden von den eigenen vergangenen und gegenwärtigen (gewalttätigen) Handlungen entkoppelt. „Europa“ erscheint in dieser Konstellation entweder als Retterin, der „wahren Flüchtlinge“ oder als Opfer einer als „massenhaft“ deklarierten FluchtMigrationsbewegung in die Europäische Union. Innerhalb dieses europäischen Diskurses über FluchtMigration nimmt die Konstruktion des „Flüchtlings“ eine zentrale Rolle ein. Meine grundlegende These lautet, dass die diskursive Formation, die zwischen „Uns“ als europäisch bzw. national kodierter Einheit und „Ihnen“ als eben letzterer nicht zugehörig differenziert, ein konstituierendes Strukturelement innerhalb des hegemonialen FluchtMigrationsdiskurses darstellt. Die Flüchtlingskategorie wird innerhalb dieses Diskurses als politisch-rechtliches, soziales und wissenschaftliches Konstrukt erst hervorgebracht und erfüllt dabei spezifische Funktionen für die Selbstdefinition einer europäisch bzw. national imaginierten „Wir-Gemeinschaft“ (vgl. ebd.). In Anlehnung an Albert Scherr und İnan Çiǧdem (2017) wird die Kategorie „Flüchtling“ als gesellschaftliches Konfliktfeld verstanden, auf dem Kämpfe um Zugehörigkeitsverhältnisse ausgetragen werden sowie der legitime Zugang zu gesellschaftlich relevanten Ressourcen (materiell wie immateriell) im Globalen Norden verhandelt wird (vgl. Scherr/ İnan 2017)
4Ziel des vorliegenden Beitrages ist es die Konstruktion der Flüchtlingskategorie expemplarisch anhand politisch-rechtlicher Debatten nachzuzeichnen und sie als Macht-Wissens-Komplex sichtbar zu machen. Um diese dominanten Sichtbarkeiten zu dekonstruieren, wird abschließend anhand der Erzählungen eines jungen Mannes gezeigt, dass geflüchtete Menschen einen Umgang mit den stigmatisierenden Fremdpositionierungen und restriktiven Rahmenbedingungen finden (müssen). Dieser Beitrag versteht sich als Plädoyer die marginalisierten Erzählungen geflüchteter Menschen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken und sichtbar zu machen, was so häufig unsichtbar gemacht wird.
2. Divide et impera – von „wahren Opfern“, „Wirtschaftsflüchtlingen“ und „Asylmissbrauch“
5Innerhalb des (eurozentristischen) FluchtMigrationsdiskurses lassen sich zwei dominante Deutungsmuster/Diskurspositionen erkennen, die zum einen viktimisierende und zum anderen kriminalisierende bzw. skandalisierende Tendenzen aufweisen. Die Flüchtlingskategorie taucht innerhalb dieser diskursiven Formation folglich primär in doppelter Gestalt auf: in der Figur des Täters, der eine Bedrohung für die innereuropäische bzw. nationale Sicherheit sowie den Wohlstand, der im Globalen Norden liegenden Länder darstellt, und in der Figur des Opfers, dessen Leben von Leid und Zwang (fremd)bestimmt ist (vgl. Schacht 2019).
6Beide Deutungsmuster sind dabei Teil eines übergeordneten Gefahren- und Problematisierungsdiskurses, der FluchtMigration grundsätzlich aus einer sicherheitspolitischen und defizitären Perspektive in den Blick nimmt und dabei das Sagbarkeitsfeld im Kontext von FluchtMigration verengt. Und so ist es auch kaum verwunderlich, dass innerhalb des Diskurses über FluchtMigration unabdingbar Fragen um „Belastungs- und Obergrenzen“ gestellt und verhandelt werden. Oder wie Randeria Shalini es 2013 pointiert in einem Interview mit der Neuen Züricher Zeitung (NZZ) zusammenfasst: „Überzählig sind immer die Anderen“ (Randeria 2013), die kategorisiert und selektiert werden.
7Die Differenzierung, Kategorisierung und Hierarchisierung unterschiedlicher AkteurInnen der FluchtMigrationsbewegungen muss als ein zentrales Instrument der europäischen Migrationspolitiken verstanden werden. Diese Ordnungskategorien können sowohl rechtlich verankert sein als auch in politischen Debatten strategisch eingesetzt werden. Sie erzeugen künstliche Gruppen und führen eine Unterscheidung zwischen „erwünschter und nichterwünschter, legitimer und illegitimer Zuwanderung“ (Scherr/İnan 2017: 135) ein, die sich unter anderem am Kriterium der ökonomischen Verwertbarkeit von Menschenleben orientiert. Während etwa hochqualifizierte und billige Arbeitskräfte erwünscht sind, wird in politischen Debatten häufig unter der Bezeichnung „Wirtschaftsflüchtling“ ein großer Teil der Menschen als „illegitime ZuwandererInnen“ stigmatisiert. Menschen, die unter dieser Kategorie subsumiert werden, gelten im rechtlichen Sinne nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention nicht als „Konventionsflüchtlinge“. Ihnen wird vorgeworfen, das Asylrecht zu „missbrauchen“ und daher „illegal“ in die EU gelangt zu sein. Klaus Bade spricht im Zusammenhang mit der herabsetzenden Sprache, die in der Bezeichnung des „Wirtschaftsflüchtlings“ zum Tragen kommt, von der „semantischen Missgeburt des ‚Wirtschaftsflüchtlings‘“ (Bade 2015: 8), die bestimmten migrationspolitischen Funktionen erfüllt und keinesfalls neu ist. Bereits kurz nach der Staatsgründung der BRD im Jahr 1950/51, so Bade, war in den Debatten um die Zweckmäßigkeit des Asylrechts von „Wirtschaftsflüchtlingen“ die Rede, deren Aufnahme begrenzt werden sollte, um „echte Flüchtlinge“ aufnehmen zu können (vgl. ebd.: 4).
8Zentral bei der Unterscheidung zwischen „echten Flüchtlingen“ und jenen, die als „Wirtschaftsflüchtlinge“
9bezeichnet werden, ist das Kriterium der Freiwilligkeit bzw. Unfreiwilligkeit. Während Menschen, die unter der ersten Kategorie subsumiert werden, als „wahre Opfer“ wahrgenommen werden (Viktimisierungsdiskurs), weil sie gezwungen wurden, ihre Herkunftskontexte zu verlassen, wird den Menschen, die aus wirtschaftlichen Motiven fluchtmigrieren, unterstellt, freiwillig mobil geworden zu sein und dadurch das Asylrecht für ihre Zwecke zu „missbrauchen“ (Kriminalisierungsdiskurs). Abschätzige und abwertende Begriffe wie „Wirtschaftsflüchtling“ oder „Asyltourismus“ führen „von der Prägung denunziatorischer Kampfbegriffe in der politischen und medialen Diskussion über deren zunehmend unreflektierten Alltagsgebrauch bis zur semantischen Gültigkeitsbestätigung in Gestalt lexikalischer Festschreibungen“ (Bade 2015: 6). Dabei haben diese scheinbar eindeutigen Differenzierungen eine klare politische Funktion, die darin besteht, „die unüberschaubaren Massen der displaced persons“ (Horn 2002: 29 f.) zu kategorisieren, um „die dringlichsten von den anderen dringlichen Fällen scheiden zu können […] um wenigsten einige, ja sogar ein Gros der Umherziehenden heimschicken zu können – oder ihnen jedenfalls die unbefristete Aufnahme zu verweigern“ (ebd.).
10Dieses „Grenzmanagement“ (Cuttitta 2010: 23), das sowohl auf der Ebene des europäischen als auch auf der
11Ebene des nationalstaatlichen Grenzregimes wirksam wird, zielt folglich darauf ab, FluchtMigration zu selektieren, zu kontrollieren und zu begrenzen. Die Konstruktion des „echten Flüchtlings“, der nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention als „wahres Opfer“ definiert wird und sich als solches erzählen muss, um ein Bleiberecht zu erhalten, in Abgrenzung zum „falschen Flüchtling“, der je nach Kontext als „Wirtschaftsflüchtling“, „Asyltourist“ oder „Scheinasylant“ stigmatisiert wird, ist darüber hinaus äußerst funktional für die Imagination einer auf „Humanismus und Werten“ fußenden europäischen „Wir-Gemeinschaft“. Erst mit Hilfe dieser Unterscheidung kann Europa sich trotz seiner tödlichen Außengrenzen weiterhin als Ort des Humanismus und der Aufklärung erzählen, „dem diskussionslos Werte und Ideen wie ‚Emanzipation‘, ‚Gleichberechtigung‘ und ‚Freiheit‘ zugeschrieben werden“ (Castro Varela 2015: 5). Denn es besteht auf politisch-rechtlicher Ebene weitgehend Einigkeit darüber, dass die wenigen „wirklichen Opfer“, die unfreiwillig vor Verfolgung und Krieg fliehen mussten, aus humanitären Gründen aufgenommen werden müssen, während für den weitaus größeren Teil der Menschen der Zugang zu einem dauerhaften Aufenthaltsrecht und damit der Zugang zu gesellschaftlich relevanten Ressourcen verwehrt bleiben muss. Damit kommt es zur Viktimisierung einiger Weniger bei gleichzeitiger Skandalisierung bzw. Kriminalisierung aller anderer, die als Bedrohung und/oder Belastung einer als europäisch/national imaginierten „Wir-Gemeinschaft“ konstruiert werden.
12Es wird deutlich, wie humanitäre Argumentationsmuster mit der Legitimation restriktiver Migrationspolitiken verknüpft werden. Die Notwendigkeit der Versicherheitlichung und Verschärfung der europäischen Grenz- und Migrationspolitiken als humanitär notwendige Praktik und Intervention kann als eine humanitäre Form des Regierens von Menschen (vgl. Fassin 2012) bezeichnet werden. Unter humanitärem Regieren versteht Fassin „the administration of human collectivi-ties in the name of a higher moral principle which sees the preservation of life and the alleviation of suffering as the highest value of action“(Fassin 2007: 151).
13Das europäische Grenzregime und seine Praktiken werden in diesem Verständnis als humanitäre Hilfe und moralische Verantwortung gegenüber den „wahren Opfern“ rekodiert. Damit wird „dessen kontinuierlicher Ausbau sowie die gleichzeitige militärische Aufrüstung entpolitisiert und normalisiert, und somit weniger kritisierbar“ (Bartels 2017: 20).
14So definiert die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX ihre Arbeit an den EU-Außengrenzen etwa als humanitäre Unterstützung in Notsituationen (vgl. Pallister-Wilkins 2015). Auch Nina Perkowski betont die enge Verwobenheit und Koexistenz von Diskursen um Sicherheit, Humanitarismus und Menschenrechtsdiskursen (vgl. Perkowski 2016), die sich in Grenzräumen wie jenem des Mittelmeerraumes verdichten und für die ein „management of undesirables“ nutzbar gemacht werden (vgl. ebd.). In den drei Diskurssträngen, so Perkowski, werden Subjektpositionen erzeugt, die zwischen Tätern, Opfern und Rettern unterscheiden und dabei entlang der Differenz „Wir und die Anderen“ operieren. Die Beziehung zwischen diesen Positionen ist hierarchisch strukturiert und reartikuliert koloniale Muster, die zwischen den (westlichen) fürsorglichen, rettenden Subjekten, dem schutzbedürftigen Opfer und dem gefährlichen Anderen differenziert (vgl. Cuttitta 2017). Die EU taucht in dieser Konstellation als rettende Instanz der „wahren Opfer“ auf, die als defizitär, abhängig und bedürftig definiert werden (vgl. ebd.). Damit ist die soziale Beziehung zwischen diesen beiden Seiten klar strukturiert: „Der oder die Empfänger_in kann neben Dankbarkeit nur mit seiner oder ihrer (Opfer-)Geschichte eine Art ‚Gegenleistung‘ erbringen“ (Schmidt 2015: 6). Während jenen Menschen, die als besonders vulnerabel wahrgenommen werden, als „wahre Flüchtlinge“ – weil „wahre Opfer“ – gelten, wird der weitaus größere Teil als bedrohliche Masse deformiert.
15Entscheidend für den vorliegenden Artikel ist, dass in diesen sich überlappenden Diskursen ein spezifisches Wissen über die Menschen, die zur Zielscheibe des humanitären Regierens werden, erzeugt wird. Die „wahren Opfer“ werden assoziativ mit Leid, Abhängigkeit, Verletzlichkeit und Bedürftigkeit verknüpft. Sie werden als passive Objekte stigmatisiert, denen die EU rettend zur Seite stehen muss. Der weitaus größere Teil der Fluchtmigrierenden wird in dieser Dreieckskonstellation (Täter – Opfer – Retter) zu einer unerwünschten und illegitimen Masse degradiert, die eine Bedrohung für die innereuropäische Ordnung darstellt. Ihnen wird damit implizit eine gewisse Absicht oder eine unrechtmäßige Einreise unterstellt. Sie werden als künstliche Gruppe problematisiert und kriminalisiert. Dieses Wissen über die Anderen als leidende Opfer, die passiv und hilfsbedürftig sind, oder als bedrohliche, entpersonalisierte Masse homogenisiert werden, ist fundamental für das europäische Migrationsregime, das sowohl an den europäischen Außengrenzen als auch innerhalb der EU wirksam wird.
16So verweist etwa Henri Louis Seukwa darauf, dass das Konzept des Opfers bereits in der Genfer Flüchtlingskonvention angelegt ist und damit zu einem entscheidenden Moment innerhalb des Asylverfahrens in der EU wird. Menschen, die im Asylverfahren dazu aufgefordert sind, ihre FluchtMigrationsgeschichte zu erzählen, müssen diese, so Seukwa, als Leidensgeschichte erzählen und ihren Opferstatus hervorheben (vgl. Seukwa 2015). Sie werden dazu gezwungen,
„ihre Biografien so zu strukturieren, dass sie glaubhaft als Opfer von Verfolgung und Missbrauch aus politischen, religiösen, ethnischen Gründen oder wegen ihrer sexuellen Orientierung etc. erscheinen. So gesehen ist ein anerkannter Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention grundsätzlich ein Opfer. “ (ebd.: o.A.)
17Die diskursive und rechtlich-verankerte Konstruktion des „Flüchtlings“ als passives Opfer legt fest, wer als „wahrer Flüchtling“ gilt und wer das Asylrecht für seine Zwecke zu „missbrauchen“ versucht.
18Gemeinsam ist beiden diskursiven Konstrukten, dass sie Menschen aus einer problematisierenden und defizitären Perspektive in den Blick nimmt. Sowohl „der Flüchtling als Opfer“ als auch jene Menschen, die als „Täter oder illegitim aufhältig“ stigmatisiert werden, müssen in dieser Sichtweise zunächst einmal dazu befähigt werden, sich in eine als homogen imaginierte Gesellschaft einzupassen. Ihnen wird implizit oder explizit unterstellt, etwas nicht zu haben, was die ansässige Bevölkerung bereits durch die Geburt und die daran anschließende Sozialisation erworben hat. Unter dem Schlagwort der Integration werden auf nationalstaatlicher Ebene daher zunehmend Leistungen gefordert, die von der erfolgreichen Absolvierung von Deutschkursen bis hin zur verpflichtenden Teilnahme an sogenannten „Wertekursen“ reichen, um die „Integrationswilligkeit und -fähigkeit“ unter Beweis zu stellen. Seit Juni 2017 ist der Besuch eines „Werte- und Orientierungskurses“ in Österreich durch das Inkrafttreten des neuen Integrationsgesetzes für Menschen im Asylverfahren und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtend (vgl. ÖIF 2018).
19Laut Selbstbeschreibung des Österreichischen Integrationsfonds liegen die Schwerpunkte der Werte- und Orientierungskurse unter anderem auf der Vermittlung von „Prinzipien des Zusammenlebens wie Demokratie, Meinungsfreiheit, Gewaltfreiheit, Rechtsstaatlichkeit“ (ebd.: o.A.) sowie Informationen über „das Wohnen und Regeln des guten Zusammenlebens in der Nachbarschaft“ (ebd.: o.A.). Damit wird Menschen, die nicht aus einem EU-Staat kommen, implizit unterstellt, weder Kenntnisse über Demokratie, Meinungsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit noch über das Zusammenleben mit NachbarInnen zu haben. Sowohl das „Sie“ als auch das „Wir“ wird als homogene Entität dargestellt und in eine hierarchische Beziehung zueinandergesetzt. Während dem „Sie“ implizit eine zivilisatorische Rückständigkeit zugeschrieben wird, indem das Fehlen demokratischer Werte und ethischer Grundlagen unterstellt wird, kommt dem zivilisierten „Wir“ die Aufgabe zu, „ihnen“ „unsere“ Werte näherzubringen. Darüber hinaus wird unterstellt, dass „sie“ dies nicht freiwillig tun würden und somit Sanktionen vonnöten sind, um eine „erfolgreiche Integration“ sicherzustellen. Ein nicht positiver Abschluss eines Werte- und Orientierungskurses innerhalb von 2 Jahren wird sanktioniert (vgl. IntG 2017). So droht Menschen im Asylverfahren bzw. subsidiär Schutzberechtigten, die an einer der verpflichtenden Integrationsmaßnahmen, wie den Werte- und Orientierungskursen, nicht teilnimmt, nicht mitwirkt oder sie nicht abschließt, sieht § 6 (Mitwirkungspflichten und Sanktionen) des Integrationsgesetzes (IntG) eine Kürzung der Sozialhilfe oder der bedarfsorientierten Mindestsicherung vor.
20Auch hier taucht das „Wir“ – in diesem Fall ein als österreichisch definiertes „Wir“ – als rettende und helfende Instanz auf. Mit Paternalismus durchzogen und in belehrender Haltung müssen „unsere“ Werte, die als diskussionslos vorausgesetzt und unhinterfragt angenommen werden, „ihnen“ beigebracht werden, um ein Leben in Österreich überhaupt möglich zu machen.
21Parallel zu den immer höheren Anforderungen an Menschen im Asylverfahren kommt es auf politisch-rechtlicher Ebene zu massiven Verschärfungen im österreichischen Fremdenrecht. Allein seit 2005 wurde das Fremdenrecht in Österreich 18-mal novelliert und zählt damit zu einem der meist veränderten Gesetzestexten in Österreich: „Kaum ein anderer Rechtsbereich wurde in den letzten Jahren so oft überarbeitet, so oft vom Verfassungsgericht zurechtgestutzt und so oft von der Zivilgesellschaft kritisiert und bekämpft“ (Pollak 2015: 13). Neben der Erlaubnis der Exekutive auf die Handydaten von Menschen im Asylverfahren zuzugreifen oder der Informationspflicht für ÄrztInnen über den Entlassungszeitpunkt von Menschen, denen die Abschiebung droht, kam es mit der Fremdenrechtsnovelle 2018 zu weiteren Verschärfungen. So darf Menschen nach der Einreise in Österreich seit dem Inkrafttreten des neuen Fremdenrechts mitgebrachtes Bargeld bis zu einer Höhe von 840,- Euro abgenommen werden.
22Es wird als Beitrag für die erhaltene Grundversorgung verrechnet (GVG-B 2018 § 2/ Abs. 1b) oder im Falle eines negativen Asylbescheides wieder ausgezahlt. Ohne die rechtlichen Verschärfungen weiter auszuführen, lässt sich anhand dieser Beispiele in Bezug auf Henri Louis Seukwa von einem „Asyldispositiv“ sprechen. Darunter versteht er in Anlehnung an Michel Foucault „die Verflechtung von restriktiven Asylgesetzgebungen (europäisch und national), diskriminierenden behördlichen Praktiken sowie institutionellen Diskriminierungen und negativen allgemeinen gesellschaftlichen Einstellungen, wodurch Flüchtlinge […] ‚regiert‘ werden“ (Seukwa 2015).
23Dadurch werden die Bedürfnisse von Menschen, die als „Flüchtlinge“ bezeichnet und behandelt werden, in (bürokratischen) Abhängigkeitsbeziehungen organisiert, um so regierbar zu werden. Sowohl das Angewiesen-Sein auf die minimalen finanziellen Leistungen aus der Grundversorgung als auch die Abhängigkeit von behördlichen Entscheidungen, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erlangen, lassen sich als Form einer „organisierten Desintegration“ (Täubig 2009: 56) verstehen, die mit der zunehmenden Forderung nach einem Mehr an „Integrationsleistungen“ konterkariert wird.
24Zusammenfassend können die bisherigen Ausführungen als das bezeichnet werden, was Zygmunt Bauman als eine globale „Hierarchie der Mobilität“ bezeichnet hat. Diese wird dazu nutzbar gemacht, um durch hierarchische Kategorisierungen, die als Effekt diskursiver Wissensproduktion über die „Anderen“ verstanden werden müssen, die Verteilung von Privilegien und Risiken weltweit zu organisieren (vgl. Bauman 1998: 70), indem FluchtMigration kontrolliert und selektiert wird. Die grundlegende Idee, FluchtMigrierende zu regieren, wird sowohl an den europäischen Außengrenzen als auch im Rahmen von innerstaatlichen Kontrollmechanismen, wie sie beschrieben wurden, wirksam und nimmt dabei einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensrealitäten Fluchtmigrierender.
3. Die Flüchtlingsfigur als mehrdimensionaler Macht-Wissens-Komplex
25Die dominante Rahmung von FluchtMigration in die EU kann als Bedrohung und Sicherheitsproblem beschrieben werden. Das in diesem Diskurs generierte Wissen greift dabei auf die historisch-westliche Figur „des Anderen“ zurück und knüpft an gesellschaftlich etablierte Wissensbestände an. Daher scheint es sinnvoll, die Figur des Flüchtlings in Anlehnung an Michel Foucault als mehrdimensionalen Macht-Wissens-Komplex zu begreifen, der historisch verankert ist. In den drei Diskursebenen, die machtvolle gesellschaftliche Handlungsbereiche darstellen, kommt es so zu einer Art negativen Synergieeffekt, der Fluchtmigrierende als „Andere“ markiert und stigmatisiert. Gerade auf den beiden Ebenen Medien und Politik lässt sich diese Verwobenheit nachvollziehen.
26So nehmen mediale Berichterstattungen vor allem auf Problemdefinitionen und das Agenda-Setting politischer AkteurInnen Einfluss (vgl. Oels/Carvalho 2012): „Die Medien beeinflussen v. a., welche Themen auf der politischen Tagesordnung landen“ (ebd.: 253), und damit auch, was unsichtbar bleibt. Gleichzeitig nutzen politische AkteurInnen unterschiedliche Kanäle der medialen Berichterstattung, um wiederum für politische Maßnahmen, Vorhaben oder Entscheidungen Unterstützung zu mobilisieren, die von einer breiten Öffentlichkeit getragen wird. Dabei wird auch auf wissenschaftliche Studien zurückgegriffen, deren Ergebnisse als „objektives Faktenwissen“ von politischen und medialen AkteurInnen genutz wird, um die eigenen Positionen zu rechtfertigen und als „wahr“ zu deklarieren. Und auch die wissenschaftliche Forschung muss gesellschafspolitisch legitimiert werden, was nicht zuletzt an die Finanzierungsstrukturen von Forschungsprojekten gekoppelt ist. Die Folge ist dann, dass bestimmte Themen wissenschaftlich bearbeitet werden, während andere aus dem Blickfeld geraten. So zeigt etwa Olaf Kleist, dass es sich bei über 50 % der Projekte zum Thema FluchtMigration um drittmittelfinanzierte Forschung handelt (vgl. Kleist 2018). Daraus, so Kleist, ergibt sich eine Verengung der Forschungsarbeiten, die sich mit der Thematik der Integration von geflüchteten Menschen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Teilbereichen (Arbeit, Wohnung etc.) auseinandersetzt.
27Wie Edward Said in „Orientalismus“ gezeigt hat, wird dieses erzeugte Wissen über die „Anderen“ instrumentalisiert, um bestehende Herrschaftsverhältnisse zu zementieren und zu legitimieren (vgl. Said 2009). Es ist eine Art „geopolitisches Bewusstsein“ (ebd.: 21), in dem der westliche Überlegenheitsanspruch zum Ausdruck kommt – „ein gewisser zielstrebiger Wille, eine offenkundig andere […] Welt zu verstehen, mitunter auch zu beherrschen, zu manipulieren und zu vereinnahmen“ (ebd.: 22).
28Die dichotome Ordnung des Diskurses über FluchtMigration, die Fluchtmigrierende aus einer viktimisierenden oder skandalisierenden Perspektive in den Blick nimmt und die Flüchtlingsfigur als solches erst erzeugt, ist damit eingebettet in postkoloniale Machtverhältnisse, die die Dominanz „des Westens“ (re-)aktualisieren. Die Institutionalisierung solcher binären Denksysteme ist als eine den gesamten „Westen“ betreffende Angelegenheit zu verstehen (vgl. Randeria/Conrad 2002: 21 f.), die auf einem historisch gewachsenen (geopolitischen) Bewusstsein basiert und damit auf tief verwurzelte Wissensbestände über „das Eigene“ und „die Anderen“ zugreift, die wiederum Einfluss auf alle gesellschaftlichen Handlungsbereiche nehmen. Die Definitionsmacht über Fluchtmigrierende, die eben jene als hilflose Opfer oder gefährliche (potenzielle) Täter fixiert, lässt die Erzählungen und Erfahrungen von Menschen, die geflohen sind, außen vor. Sie wird primär nutzbar gemacht, um das selektive und tödliche europäische Grenzregime zu legitimieren und zu festigen.
29Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der Diskurs über Fluchtmigrierende als ein Macht-Wissens-Komplex verstanden werden muss, der in Anlehnung an Michel Foucault als „Flüchtlings-Dispositiv“ bezeichnet werden kann. Dabei wird auf unterschiedlichen Diskursebenen eine Art Rezeptwissen über eine künstlich erzeugte Gruppe von Menschen generiert und damit das Sagbarkeitsfeld im Kontext von FluchtMigration abgesteckt. Wie sich Menschen zu diesen Zuschreibungen positionieren, welche Strategien des Umganges sie mit den restriktiven gesellschaftlichen Bedingungen vor Ort entwickeln, ist Gegenstand der folgenden Ausführungen, die anhand eines exemplarischen Fallportraits erfolgen.
4. Fallportrait Zahi – Bildung als (Über-)Lebensstrategie
30Zahi ist zum Zeitpunkt des Gespräches 29 Jahre alt und seit 2013 in Österreich. Schon im Alter von drei Jahre, flieht er mit seiner Tante aus Somalia in den Jemen. Zahis Vater ist bereits gestorben. Seine Mutter bleibt mit den sechs Geschwistern in Somalia, weil das Geld nicht für die gesamte Familie ausreicht, um Somalia zu verlassen. Insgesamt sieben Jahre leben die Beiden im Jemen. Zahi besucht die dortige Grundschule. 2000 entscheidet Zahis Tante nach Syrien zu gehen, weil sie sich dort bessere Bildungs- und Arbeitsbedingungen erhofft. Bis 2012 wohnen die beiden in Aleppo. Zahi kann seinen Pflichtschulabschluss machen und arbeiten nach der Schule, um seiner Tante finanziell unter die Arme zu greifen. Als 2011 der Bürgerkrieg ausbricht wird die Situation zusehends gefährlicher. Erneut müssen die Beiden alles zurücklassen. Zunächst flieht Zahi in die Türkei. Dort wird er festgenommen und sitzt einen Monat in Haft. Nach seiner Freilassung erhält er die Anweisung innerhalb von 10 Tagen die Türkei zu verlassen. Mit einem Fluchthelfer flieht er über Istanbul nach Griechenland. Insgesamt sieben Monate lebt er in Athen gemeinsam mit anderen Geflohenen, die dort eine Wohnung angemietet haben. Die Lebensbedingungen sind beengend und Hunger ist ihr ständiger Begleiter, aber Zahi kann dort wichtige Kontake knüpfen. Mit ein paar Freunden beschließt sich Zahi, in der Hoffnung bessere Rahmenbedingungen zu finden, in einen anderen europäischen Mitgliedsstaat aufzumachen. Mit 13 weiteren Menschen kommt Zahi versteckt in einem LKW irgendwo in Österreich an. Die Gruppe wird von der Polizei aufgegriffen und ins Erstaufnahmelager in Traiskirchen gebracht. Anschließend wird Zahi mit zwei Freunden, die er bereits in Athen kennen gelernt hat, nach Tirol überstellt. Damals ist Zahi erst 24 Jahre alt. Nach vier Monaten bekommt er in erster Instanz einen negativen Bescheid, gegen den er gemeinsam mit einer rechtlichen Beratungseinrichtung Widerspruch einreicht. Es folgen weitere drei Jahre des Wartens, bis er erneut zu einem Interview geladen wird und endlich einen positiven Bescheid erhält. Während dieser Zeit bringt Zahi sich selbstständig Deutsch bei, obwohl seine Zukunft in Österreich bis zum Erhalt des positiven Bescheides durch vollkommen Unsicherheit gekennzeichnet ist. Was man einmal gelernt hat, so Zahi, das kann man auch woandershin mitnehmen. Unterstützt wird er dabei von einem ehrenamtlichen Unterstützer - einem pensionierten Chefarzt.
31Zahi bekommt einen Konventionspass und ist damit auf rechtlicher Ebene österreichischen StaatsbürgerInnen gleichgestellt. Mit der veränderten Aufenthaltssituation und den damit verbundenen Möglichkeiten, ändert sich Zahis Leben von heute auf morgen komplett. Sein Ziel ist es eine Ausbildung als Sozialarbeiter zu machen, um anschließend als Betreuer in einer Unterbringung für junge Geflüchtete zu arbeiten. Zwar hat er bereits ohne Ausbildung ein Stellenangebot als Betreuer erhalten, dennoch weiß Zahi, dass eine abgeschlossene Ausbildung ihn für die Zukunft absichert, und er entscheidet sich dagegen. Nach mehreren gescheiterten Versuchen einen Ausbildungsplatz als Sozialarbeiter zu bekommen, beschließt er eine Ausbildung als Pflegeassistent zu absolvieren. Die Entscheidung ist eine Taktische. Zum einen weiß er um die starke Nachfrage an Fachpersonal in diesem Bereich und hat somit immer einen Plan B in der Tasche. Zum anderen verfügt er durch seinen ehrenamtlichen Unterstützer über den entscheidenden Kontakt. Als pensionierter Chefarzt kennt dieser die AusbildungsleiterInnen, die Ziah sowie seinem Wunsch eine Ausbildung bei ihnen zu machen zu Beginn skeptisch gegenstehen. Mit Nachdruck des pensionierten Chefarztes erhält Zahi schließlich den Ausbildungsplatz als Pflegeassistent und schließt diese erfolgreich ab. Mit der Ausbildung in der Tasche kommt Ziah auf das Stellenangebot in der Unterbringung zurück. Tatsächlich wird zu dieser Zeit ein Betreuer gesucht und Ziah nimmt die Stelle an. Bis heute arbeitet er dort als Betreuer.
32Die Erfahrung, die er im Laufe seines noch so jungen Lebens gemacht hat, nutzt Zahi als Ressource, um die Jugendlichen während und nach dem Asylverfahren zu begleiten. Dadurch das Zahi selber eine Fluchtgeschichte hat, ist er für die Jugendichen weitaus authentischer als viele seiner KollegInnen. Er kennt die Schwierigkeiten, Barrieren und Sorgen, mit denen die Jugendlichen sich auseinandersetzen müsse und weiß daher, was in solchen Situationen hilft.
33Zudem nimmt er für viele durch seine Geschichte eine Vorbildfunktion ein und kann die jungen Menschen in Zeiten der Verzweiflung und der Hoffnungslosikeit immer wieder aufs Neue motivieren. Schließlich war er auch einmal in ihrer Situation und ist jetzt in der Position des Betreuers.
34Zahi schafft es auf eine beeindruckende Art und Weise das in der Vergangenheit Erlebte als Kompetenz zu verstehen und für sich und andere nutzbar zu machen. Sein Verständnis von Sozialarbeit basiert auf dem Leitsatz: Hilfe zur Selbsthilfe. In diesem Kontext kritisiert er auch die Arbeit mancher Ehrenamtlichen, die die Jugendlichen in eine Abhängigkeitsbeziehung drängen, aus der sie schwer wieder herauskommen. Er hingegen favorisiert den Ansatz die Jugendlichen in den Anfängen unterstützend und ratgebend beiseite zustehen, um sie in einem nächsten Schritt die jeweiligen Aufgaben, wie etwa Anrufe bei Behörden oder ÄrztInnen, selbstständig übernehmen zu lassen. Fehler, so Zahi, müssten die Jugendlichen auch machen, um zu merken, dass diese letzlich gar nicht so schlimm seien. Seine Herangehensweise hat Erfolg. Immer wieder kontaktieren ihn ehemalige BewohnerInnen, um ihm für seine hilfreiche Begleitung zu danken. Die Unterkunft in der Zahi arbeitet wird voraussichtlich im kommenden Jahr geschlossen. Gerne würde er in die IT-Branche einsteigen und seiner Leidenschaft – Computern – nachgehen. Dennoch bleibt er realistisch und ist sich gleichzeitig seines umfangreichen Reportoirs an Kompetenzen bewusst:
Dann weiß ich eigentlich nicht was ich mache. Entweder ich gehe in die Pflege oder ich suche etwas anders. Oder ich mache inzwischen eine andere Ausbildung. [...] Ich mag Computerarbeit also so IT oder so was. Aber das ist glaube ich jetzt nicht möglich in Österreich. [...] ich glaube ich müsste zuerst die Matura machen. [...] Schau ich danach, was kommt.. Oder halt einen Dolmetscherkurs. Das wäre auch gut, weil ich kann auch Arabisch (Zahi : 14).
35Bildung kann in diesem Zusammenhang als Strategie verstanden werden, den eigenen Möglichkeitsraum zu erweitern. Sie gibt Zahi die Sicherheit und das Selbstvertrauen mit Situationen, wie der drohenden Schließung der Unterkunft, umzugehen und die Alternativen, die ihm zur Verfügung stehen, wahrzunehmen. Das Bildung eine zentrale Rolle im Leben spielt ist Zahi durchaus bewusst und daher versucht er seine Strategie an die Jugendlichen, mit denen er arbeitet weiterzugeben, um sie für die Zukunft zu wappnen. Dabei legt er allerdings ein breiter gefasstes Bildungsverständnis zugrunde, dass über die formale (Schul-)Bildung hinaus auch die Erfahrung von FluchtMigration mit einbezieht, wie er im Folgenden erläutert:
Also diese Geschichte, diser Fluchtweg ist eine große Erfahrung dazu. Das ist ja auch Bildung. Also das habe ich gemacht. Es ist vielleicht auch ein Vorteil, weil ein Arzt der nur in Schwaz [Kleinstadt in Tirol; F.S] ist und nur in Schwaz gearbeitet hat, ist...er ist ja ein Arzt, auch vielleicht ein guter Arzt, aber er hat vielleicht nicht viel Erfahrung mit Außen. Also mit anderen Sprachen, Menschen und Lebensgeschichten (Zahi : 24).
36Trotzdem ist Zahi erleichtert, wenn er in Kontexten außerhalb seiner Arbeit nicht ständig mit seiner Fluchtgeschichte konfrontiert und damit gleichzeitig häufig auf diese reduziert wird. So verschweigt er seine vergangene FluchtMigrationsgeschichte vor seinen MitschülerInnen in der Pflegeschule bewusst. Auf diese Weise ist es ihm möglich sich vor den potenziellen voruteilsbehafteten Zuschreibungen und Assoziationen zu schützen und als ´normaler´ Schüler Teil der Klasse zu werden, der nicht als hilfsbedürftig wahrgenommen wird: „Die sehen mich wie ich normal bin. Also das ich bin wie sie. Also das ich ein Mensch bin wie sie und ja. Also nicht wie im Heim, dass ich immer Hilfe brauche und ich nichts allein machen kann. Und das finde ich auch gut, weil du kommst dann immer Schritt für Schritt voran“ (Zahi : 22).
37Dennoch ist Ziah als ´Person of Color´ häufig rassistischen Diskriminierungen ausgesetzt, die es ihm unmöglich machen, sich in Österreich zu Hause zu fühlen. Dem häufig von außen angestoßenen Herkunftsdialog, dem er auf Grund seines äußeren Erscheinungsbildes ausgesetzt wird, begegnet er pragmatisch: „Also dann habe ich das gesehen, es wird so sein. Entweder gehe ich zurück oder wenn ich hier bleiben will, dann muss ich diese Sache einfach ignorieren. Manche fragen ja auch aus Interesse“ (Zahi : 13). Seine Strategie ist es Diskussionen zu vermeiden und den Leuten die Antwort zu geben die sie hören wollen. Alles andere würde ihn zu viel Kraft kosten.
38Die Biographie von Ziah zeigt, dass er trotz aller Widrigkeiten, mit denen er in seinem jungen Leben bereits konfrontiert wurde, einen beeindruckenden Weg geht. Er schafft es seine Erfahrungen für sich nutzbar zu machen und diese nicht nur als Kompetenz wahrzunehmen, sondern gegenwärtig auch seinen Lebensunterhalt damit zu verdienen. Gleichzeitig bleibt er dabei nicht stehen, sondern ist bereit sich nach dem Ende seiner jetztigen Stelle weiterzubilden und in anderen Berufsfeldern Erfahrungen zu sammeln.
39Den Fokus auf die vielfältigen alltäglichen Praktiken und Perspektiven von Menschen, die geflüchtet sind, zu legen zielt auf die Verschiebung der diskursiv-bestimmenden Blickrichtung. Es geht darum, die Erzählungen der Menschen selbst zum Ausgangspunkt zunehmen und ausgehend von ihren Erfahrungen, dominante Zuschreibungen und Fremddefinitionen gegen den Strich zu lesen. Die GesprächspartnerInnen werden dabei nicht, wie es auf wissenschaftlicher, medialer und politischer Ebene häufig der Fall ist, aus einer problematisierenden und skandalisierenden Perspektive in Blick genommen, sondern als ExpertInnen ihrer eigenen Lebenspraktiken verstanden. Sie werden als handelnde Personen sichtbar gemacht, die sich aktiv, wenn auch „auf eigene Rechnung“, mit den vorgefundenen Lebensbedingungen vor Ort auseinandersetzen. Sie haben im Laufe ihres Lebens unterschiedliche (Über-)Lebensstrategien entwickelt, die es ihnen immer wieder ermöglichen, sich selbst vor dem Hintergrund widrigster Bedingungen eigene Möglichkeitsräume zu schaffen, in denen sie ihre Handlungsfähigkeit aufrechterhalten können.
40Die FluchtMigration aus den Herkunftskontexten ist dabei ebenso als Strategie des Überlebens zu verstehen wie auch ihre Versuche, sich im neuen Kontext zu positionieren und zu verorten. Dabei finden sich alle nach ihrer Ankunft in einem System wieder, das sich durch den Zugriff auf nahezu alle Lebensbereiche kennzeichnet und immer wieder versucht, sie in unterschiedliche Abhängigkeitsbeziehungen zu drängen. Diese reichen vom Verbot, einer Arbeit nachzugehen, über die vielfachen Integrationsverpflichtungen bis hin zur fremdbestimmten Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Das Leben in einem solchen System der Fremdbestimmung und -positionierung wurde seitens der von mir befragten Personen mehrfach mit der Analogie des Gefängnisses beschrieben, indem es nahezu verunmöglicht wird, die eigenen Zukunftsentwürfe umzusetzen.
41Dennoch wird unter der Perspektive der (Über-)Lebensstrategie deutlich, dass die Menschen diesen repressiven Bedingungen keinesfalls passiv ausgeliefert sind, sondern diverse Praktiken und Strategien entwickeln, um den prekären und diskriminierenden Verhältnissen etwas entgegenzusetzen. Mit Foucault gesprochen, dokumentieren Erzählungen, wie jene von Zahi „die Kunst, nicht dermaßen regiert zu werden“ (Foucault 1992: 12). Die Zumutungen und stigmatisierenden Zuschreibungen, mit denen viele sich im Ankunftskontext in unterschiedlichen Gesellschaftsfeldern immer wieder konfrontiert sehen, fordern den Einsatz eines enormen Leistungsvermögens, sich eben jenen Zugriff soweit zu entziehen, dass die eigene Handlungsfähigkeit aufrechterhalten werden kann.
5. Fazit
42FluchtMigrationsbewegungen, wie sie im „langen Sommer der Migration 2015“ stattgefunden haben, sind nicht nur Teil vergangener sowie gegenwärtiger globaler Entwicklungen, sondern sie werden auch in Zukunft eine Tatsache bleiben – ob Gesellschaften im Globalen Norden es wollen oder nicht. Der Klimawandel ist dabei nur ein Grund, wenn auch ein zentraler, warum Menschen auch zukünftig ihre Herkunftskontexte verlassen werden, in der Hoffnung, an einem anderen Ort ihr Überleben sichern zu können. Erkennt man diesen Umstand an, wird die Frage danach relevant, wie eine friedliche Form des Umganges mit den sich daraus ergebenden Herausforderungen aussehen könnte, die eben nicht nur bei einem Lippenbekenntnis bleibt. Bei allen Schwierigkeiten, die auf lange Sicht zu bewältigen sind, liegt in der gegenwärtigen Situation nämlich auch eine Chance, über gesellschaftliche Ungleichheit einerseits und soziale Gerechtigkeit andererseits neu nachzudenken und Institutionen, wie Bildungseinrichtungen, so umzugestalten, dass alle Menschen, die vor Ort leben, daran teilhaben können.
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