Über die luxemburgische „Zwei- bzw. Dreisprachigkeit“: Batty Weber als Protosoziolinguist
Le caractère éminemment social du langage est trop évident, et beaucoup de linguistes comprennent maintenant que les causes initiales des phénomènes qu’ils étudient ne se trouvent pas dans les langues elles-mêmes.
Meillet 1903, zitiert nach Mucchielli 1998, 371
Es liegt nicht an der Sprache, es liegt an den Verhältnissen. Die Verhältnisse sind das Primäre.
Weber 1909, 124
Als Batty Weber 1860 geboren wurde, waren die wichtigsten sprachpolitischen Weichenstellungen im noch jungen luxemburgischen Staat bereits erfolgt. 1839 verlor das Großherzogtum seine französischsprachigen Gebiete und bestand fortan nicht mehr aus zwei territorialen Sprachgemeinschaften. Die Bevölkerung sprach nun verschiedene deutsche Dialekte, die als Luxemburger Deutsch bezeichnet wurden. Dennoch beschloss der 1840 inthronisierte König-Großherzog Wilhelm II. im Einvernehmen mit der luxemburgischen Regierung, Französisch weiterhin als Hauptverwaltungssprache beizubehalten. Mit Rücksicht auf die Zugehörigkeit Luxemburgs zum Deutschen Bund wurde jedoch die Gleichberechtigung von Deutsch und Französisch proklamiert und 1848 sogar in der Verfassung verankert, wo sie für 100 Jahre, bis 1948, festgeschrieben blieb. Die Bevölkerung sollte zweisprachig werden (vgl. Calmes 1954, 202-206). Hauptinstrument zur Erreichung dieses Ziels war die 1843 eingeführte zweisprachige Volksschule mit entsprechender Lehrerausbildung und der sich anschließenden zweisprachigen höheren Bildung (loi sur l'enseignement supérieur et moyen, 1848). Damit wurde die individuelle Zweisprachigkeit zum Bildungsideal erklärt. Unabhängig von dieser Sprachenpolitik von oben entstand in dieser Zeit durch den alltäglichen Sprachgebrauch eine neue, die deutschen Dialekte überdachende, Verkehrssprache.
Der erste Abschnitt dieses Kapitels zeigt, dass Batty Weber (1860-1940) als Journalist, Schriftsteller und Intellektueller nicht nur ein unermüdlicher Beobachter und Kommentator, sondern auch ein aktiver Protagonist dieses sprachgeschichtlichen Prozesses war. Im zweiten Abschnitt wird erläutert, wie das damals übermächtige Sprachkonzept, das eine Koppelung von Sprache und Staat – genauer: von standardisierter Kultursprache und monolingualem Nationalstaat – festschrieb, den Blick auf den Entstehungsprozess der neuen luxemburgischen Umgangssprache verstellte. In den weiteren Abschnitten wird Weber als Soziolinguist avant la lettre gewürdigt.
Weber als Chronist und Protagonist der Nationalstaatsbildung
Batty Webers Lebenslauf ist eng mit der luxemburgischen Geschichte und Sprachengeschichte verbunden. 1860 wurde er in einem offiziell zweisprachigen Staat geboren, in dem ein nationales Zusammengehörigkeitsgefühl erst langsam im Entstehen war. Als er 1940 starb, war Luxemburg dem Nazireich einverleibt und die Zweisprachigkeit war als erste amtliche Maßnahme des Besatzers abgeschafft worden. Angesichts der nationalsozialistischen Bedrohung in den 1930er Jahren erreichte der Wille zur staatlichen Unabhängigkeit und dessen im zweiten Abschnitt beschriebene sprachpatriotische Begründung einen vorläufigen Höhepunkt, der sich noch im Siegestaumel der Nachkriegszeit verstärkte. Auch wenn es noch bis 1984 dauern sollte, bis das Luxemburgische offiziell als Sprache anerkannt wurde, kann die These aufgestellt werden, dass die Entwicklung des Luxemburgischen vom deutschen Dialekt zur neuen Nationalsprache im Wesentlichen in die Lebenszeit Batty Webers fiel (vgl. Fehlen 2024).
Sprachen neigen dazu, mit sozialen Gruppen übereinzustimmen („les langues tendent à coincider avec les groupes sociaux“, Meillet 1906, 2), schrieb der von der Durkheim’schen Soziologie beeinflusste Linguist Antoine Meillet (1866-1836) zu Beginn des 20. Jahrhunderts und nahm damit eine der wesentlichen Erkenntnisse der Soziolinguistik vorweg. Das Luxemburgische ist ein Paradebeispiel für diese These, zeigt es doch, wie unter dem Einfluss der zunehmenden räumlichen und sozialen Mobilität innerhalb der noch jungen luxemburgischen Gesellschaft eine neue Sprache entstand.
Die Grundschullehrerinnen und -lehrer, deren Zahl sich in den ersten fünfzig Jahren des neuen Bildungssystems von 400 auf 800 verdoppelte (davon vierzig Prozent Lehrerinnen; vgl. Voss und Le Bihan 2015, 392), gehören zu den sozialen Gruppen, bei denen diese doppelte Mobilität besonders ausgeprägt war. Batty Webers Vater Michel zählte zu den ersten Dorfschullehrern. Mit seiner Familie zog er von Rümelingen nach Dalheim und dann nach Stadtbredimus, wo er sich niederließ und Gemeindeeinnehmer wurde – eine nicht untypische Karriere, die er mit seinem bekannteren Kollegen Michel Rodange (1827-1876) teilt, der ebenfalls den Lehrerberuf als Sprungbrett in die öffentliche Verwaltung genutzt hatte. In Stadtbredimus wohnten die Webers in der Nachbarschaft von Edmond de la Fontaine (1823-1891), zeitweiliger Bürgermeister der Stadt und unter dem Pseudonym Dicks einer der Begründer der luxemburgischen Literatur.
Während Batty Webers Schulzeit wurde die Diskussion über den Sinn und vor allem die Effizienz des zweisprachigen Schulwesens noch immer in der Lehrerschaft geführt. Sie setzte sich auch nach der 1867 von den Großmächten garantierten Unabhängigkeit und Neutralität Luxemburgs im Zuge der Auflösung des Deutschen Bundes, dem Luxemburg bis dahin angehört hatte, fort und endete erst nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 und der damit verbundenen Annexion des deutschsprachigen Teils Lothringens und des Elsass. Danach wurde das Ideal der individuellen Zweisprachigkeit als Schutz vor den sprachpolitisch motivierten Annexionsgelüsten deutscher Nationalisten wie Heinrich von Treitschke (1834-1896) akzeptiert (vgl. Trausch 1988, 337-343). Zu diesem politischen Grund gesellten sich soziologische und wirtschaftliche Motive, denn das Bildungssystem und der Staat waren inzwischen so organisiert, dass Französisch eine Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und Aufstieg war. Zudem bot der Arbeitsmarkt in den beiden frankophonen Nachbarländern für viele eine Möglichkeit, dem armen, ländlichen Luxemburg zu entfliehen. Aufgrund ihres teilweisen Pendelcharakters trug diese Migration mindestens ebenso viel zur Verbesserung der Französischkenntnisse der Bevölkerung bei wie die Grundschule.
Nach dem Abitur am Athenäum studierte Batty Weber von 1881 bis 1883 Philologie in Berlin und Bonn, wo er sicherlich auch mit der deutschen Sprachwissenschaft vertraut wurde. Dies könnte jedoch auch schon von Kindheit an zu Hause der Fall gewesen sein, denn im elterlichen Lehrerhaushalt und bei seinem Nachbarn Dicks, mit dem er in regem Austausch stand, war das 1855 von Peter Klein (1825-1855) im Geiste Jacob Grimms (1785-1863) verfasste Buch Die Sprache der Luxemburger sicher ein Gesprächsthema. Und bei Bedarf wird er noch in seinen alten Tagen auf diese „alte und fast vergessene Schrift“ (AK1 10. März 1937) zurückgreifen (s.u.). 1883 trat er in den Staatsdienst ein, wurde Stenograph im Parlament und war als solcher sicher zugegen, als der Abgeordnete Caspar Matthias Spoo (1837-1914) in seiner berühmten Rede vom 9. Dezember 1896 die Zulassung des Luxemburgischen in den Parlamentsdebatten forderte. Spoo meinte damit nicht seine Echternacher Mundart, sondern die neue, unter dem Impuls der „Nationaldichter“ im Entstehen begriffene „Gebilltesprooch“ (Hoffmann 1987b, 45). In der Diskussion um die Volksschulreform von 1912 schlug Spoo vor, den hauptstädtischen Dialekt in der Dicks’schen Rechtschreibung zum offiziellen Standard zu erheben; ein Vorschlag, der bei Weber (vgl. AK 29. Mai 1920) auf Wohlwollen stieß, aber im Parlament fast einhellig abgelehnt wurde. Es wird lediglich ein neues Fach mit einer Wochenstunde unter der Bezeichnung „Anfangsgründe der Landesgeschichte und Luxemburgisch“ eingeführt, um die Liebe zur Heimat durch das Kennenlernen der Mundartliteratur zu fördern.
Neben seiner Tätigkeit als Stenograph arbeitete Batty Weber als Schriftsteller, Journalist und Zeitungsredakteur vor allem für die liberale Luxemburger Zeitung. Nicht zuletzt durch seine dort im Feuilleton veröffentlichten Kalenderblätter wurde er zu einem der wichtigsten Intellektuellen und Meinungsführer des Landes, und die Tatsache, dass er 1924 zum Ehrenpräsidenten der neu gegründeten Luxemburgischen Sprachgesellschaft ernannt wurde, zeugt von der allgemeinen Anerkennung, die er genoss.
Nach dem Ersten Weltkrieg wird das Luxemburgische immer häufiger als Sprache bezeichnet, wobei sich vor allem die Gebildeten schwer damit tun, dies nachzuvollziehen, da für sie Sprache gleichbedeutend mit Schriftsprache und Kultursprache ist. Dieses Dilemma spiegelt sich auch in der Bezeichnung Luxemburgs als dreisprachigem Land wider. Ein klassisches Beispiel dafür liefert Nicolas Ries (1876-1941), der in seinen Ausführungen über den Dualisme linguistique et psychique (Ries 1920, 120-178) der Luxemburger nicht zögert, das Großherzogtum abwechselnd zwei- bzw. dreisprachig zu nennen; ebenso Weber, der verschiedentlich die ambivalente Formulierung: „unsere Zwei- bzw. Dreisprachigkeit“, verwendet (AK 25. April 1935; 22. April 1939; 16. Januar 1940) oder gar von einem viersprachigen Land spricht, wenn er das „Jänische“ mitzählt (AK 27. Januar 1938) oder, an anderer Stelle, wenn er mit dem Augenzwinkern des Satirikers, im unverständlichen Genuschel der „Telephonbeamten“ eine vierte Sprache identifiziert (AK 12. Januar 1917).
Am 10. Mai 1940 wurde Luxemburg von der deutschen Wehrmacht eingenommen und im August annektiert. Die erste Maßnahme der neuen Zivilverwaltung war die Verordnung vom 6. August 1940 über den Gebrauch der deutschen Sprache im Lande Luxemburg (vgl. Dostert 1985, 110-115). Als Teil des Gaus Moselland sollte Luxemburg einsprachig und Französisch aus dem öffentlichen Leben verbannt werden. Die luxemburgische Mundart wurde aber keineswegs verboten. Sie wurde im Gegenteil als Beweis der deutschen Volkszugehörigkeit gefördert, nur sollten die französischen Lehnwörter – wie Äddi und Bonjour – und auch die nicht-deutschen Schriftzeichen – wie Akzente und Trema – ausgemerzt werden. In der Rechtschreibfrage hatte sich Weber für eine pragmatische, die Verortung „unsere[r] moselfränkische[n] Mundart in das deutsche Sprachgebiet“ nicht leugnende Herangehensweise und ein Beibehalten der deutschen Kurrentschrift auf Kosten der Antiqua ausgesprochen (AK 29. Dezember 1939). Dass sich dahinter keine Deutschfreundlichkeit verbarg, wie Weber gelegentlich unterstellt wurde, sollten die letzten Blätter seines Abreißkalenders beweisen.
Batty Weber, inzwischen achtzig Jahre alt, beschreibt in seinem Tagebuch, wie er seine Unterschrift unter ein Memorandum setzte, in dem sich eine Reihe von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens direkt an Hitler wandten, um den Wunsch „der gesamten Bevölkerung […] auf Beibehaltung [eines] staatlichen Eigenlebens im Rahmen der neuen europäischen Ordnung“ zum Ausdruck zu bringen (zitiert nach Artuso 2013, 90). Dieser Versuch, unter den neuen machtpolitischen Vorzeichen eine marginale Eigenständigkeit Luxemburgs zu bewahren, wird von der heutigen Geschichtsschreibung als kollaborationistischer Anbiederungsversuch interpretiert, zeugt aber vor allem von verzweifelter Hilflosigkeit, die sich auch in Webers Tagebuch niederschlägt. Seine Stimmung beschreibt er mit den Worten „wie zum Tode verurteilt und weiß nicht, wann hingerichtet“ (zitiert nach Weber 2020, 351f.). Trotz dieser Schwermut und der Pressezensur verfasste er weiterhin fast täglich ein Kalenderblatt, von denen vier zensiert wurden. Unter diesen sticht die Glosse vom 27. Mai 1940 besonders hervor. Mit echter oder gespielter Naivität will er den Besatzern das wahre „Wesen unseres Volkscharakters“ erklären, indem er die Quintessenz seines Sprachverständnisses und die Logik der „Doppel- oder Mischkultur“ zusammenfasst, die eine Parteinahme für Deutschland oder Frankreich verbietet (AK 27. Mai 1940). In der Regel wendet er sich jedoch harmloseren Themen zu. Er widmet sich sogar noch zweimal der luxemburgischen Rechtschreibung, um die neuen Vorschläge der kurz vor dem Einmarsch der Nationalsozialisten eingesetzten Rechtschreibkommission zu kritisieren, weil sie die seit langem vorgeschlagenen „Vereinfachungsmethoden“ ablehne und nur neue „Verwirrung“ stifte (AK 19. Juni 1940; 30. Oktober 1940).
Der Zensor hatte auch nichts gegen Batty Webers nostalgische Exkurse über alte luxemburgische Volkslieder (vgl. AK 18. September 1940) einzuwenden, auch wenn diese als Hoffnung auf eine Zeit nach der Besatzung gelesen werden können. Noch deutlicher wird ein Kalenderblatt über Redensarten (vgl. AK 12. Oktober 1940), in dem durch eine volksetymologische Umdeutung der Wendung „jee jee“ die Besatzer zum Fortgehen aufgefordert werden. In einem seiner letzten Kalenderblätter bezieht er sich explizit auf das Sprachendekret und das offizielle Verbot der „französischen Einsprengungen“, indem er im ironischen Ton über den Fluch „M[erde] nondidjöß“ glossiert (AK 28. November 1940).
Batty Weber starb am 15. Dezember 1940 und erlebte den Akt des zivilen Ungehorsams vom 10. Oktober 1941 nicht mehr, als die Bevölkerung eine Verwaltungsmaßnahme in einen „Volksentscheid“ über das Sprachstatut des Luxemburgischen umfunktionierte (vgl. Hoffmann 1987a, 113ff.). Bei einer Art Volkszählung, der sogenannten „Personenstandsaufnahme“, bei der u.a. nach der Staatsangehörigkeit, der Muttersprache und der Volkszugehörigkeit gefragt wurde, war die Zahl der Auskunftsbögen, die nicht im Sinne der Besatzer beantwortet wurden (Luxemburgisch statt Deutsch wurde als Muttersprache und Volkszugehörigkeit angegeben), so hoch, dass die Verwaltung auf eine Auszählung verzichtete. Dadurch bekräftigten die Luxemburgerinnen und Luxemburger nicht nur ihren Willen zur nationalen Unabhängigkeit, sondern haben auch „das Letzeburgische als Nationalsprache anerkannt“ (Polenz 1999, 152). Dies beeindruckte jedoch weder die Nazis noch die Sprachwissenschaftler, die nach dem Krieg zur „linguistischen Wahrheit“ – so die gängige zeitgenössische Formulierung eines Joseph Hess oder Robert Bruch (vgl. Fehlen 2013a, 34f.) – zurückkehrten, nämlich dass das Luxemburgische eine deutsche Mundart sei.
Sprache als „völkerpsychologische Wirklichkeit“ oder „soziologisches Phänomen“
Das Sprachenregime, das sich in Luxemburg nach 1839 herausbildete, ist für das 19. Jahrhundert in Westeuropa einzigartig. Nur fehlt in dem kleinen, armen und durchweg ländlich geprägten Land eine Deutungselite, um die gesellschaftliche und individuelle Mehrsprachigkeit zu reflektieren. Die wenigen Intellektuellen – meist Lehrer, Journalisten, selten Politiker – stehen hilflos der „One nation – one language“-Sprachideologie gegenüber, wie sie damals in den beiden Nachbarstaaten, allerdings mit unterschiedlichen Vorzeichen, vorherrschte.
Frankreich war seit Ludwig XIV. ein zentralisierter Staat, dessen Sprache seit 1634 von der Académie als Standardsprache gepflegt wurde und über seine Grenzen hinaus als Universalsprache der Vernunft und Aufklärung anerkannt war. Als das französische Volk seine Revolutionen machte, sprachen nach der zeitgenössischen Zählung des Abbé Grégoire drei Viertel der Franzosen verschiedene Regionalsprachen, ein Zehntel „richtiges“ Französisch und der Rest verschiedene französische Dialekte, die als Patois, als verdorbene Sprachen, galten. Alle sollten Französisch lernen, um an politischen Entscheidungen und am gesellschaftlichen Fortschritt teilhaben zu können.
Anders im deutschen Sprachraum: Dort gab es „keine Staatlichkeit, die in einen Nationalstaat umdefiniert werden konnte“, deshalb übernahmen Sprache und Abstammung diese Leerstelle und es wurde die „Volkszugehörigkeit über die Muttersprache“ definiert (Jansen und Borggräfe 2007, 40). So erfuhren die imaginierte Abstammung und die an der Mutterbrust erlernte Sprache im 19. Jahrhundert eine Überhöhung „ins Mythologische und Sakrale“, die sich nach Gardt (2000, 258f.) in einer „terminologisch völlig unspezifische[n] Überlagerung der Begriffe Volk, Nation, Geist, Seele, Wesen mit dem der Sprache zu Volksgeist, Sprachgeist, Sprachvolk, Nationalgeist, Nationalsprache, Volksseele, Sprachseele […] usw.“ ausdrückte. Oder zeitgenössischer ausgedrückt: Das Wort Muttersprache wurde zum Stellvertreter einer ethnokulturalistisch gelesenen nationalen Gemeinschaft und zum Gegenpol einer politisch gedachten Staatsnation.
Beide Diskurse sind nicht nur Identitätskonstruktionen, sondern haben sich im Laufe der Zeit auch in staatlichen Institutionen und Gesetzen verkörpert. Das in Deutschland vorherrschend ethnisch-kulturelle Nationverständnis geht in der Regel mit einer auf dem ius sanguinis basierenden Definition der Staatsbürgerschaft einher und wird daher auch als Abstammungsnation bezeichnet, während dem in Frankreich vorherrschenden Verständnis der Nation als politische Schicksalsgemeinschaft das ius solis entspricht (vgl. Brubaker 1994). Die plakative Gegenüberstellung von Deutschland als Kulturnation und Frankreich als Staatsnation stellt sicherlich eine argumentative Verkürzung dar (vgl. Brubaker 1999), ist aber im luxemburgischen Kontext hilfreich, da sie ein zentraler Topos der innerluxemburgischen Debatten war. Seit der Revolution von 1848 wurde, wie Batty Weber schreibt, Liberalismus mit Franzosentum gleichgesetzt, und die konservativen Kräfte versuchten, „den französischen Teufel durch den preußischen Beelzebub auszutreiben“ (AK 16. Oktober 1927).
Spätestens seit der Auflösung des Deutschen Bundes (1867) und verstärkt nach der Gründung des Deutschen Reiches (1871) wollten die Luxemburger – und wohl auch die Luxemburgerinnen, die damals nicht zu Wort kamen – an der Eigenstaatlichkeit des Großherzogtums festhalten, was sich auch in der Umdichtung des Refrains der seit 1859 mit großer Begeisterung gesungenen Festkantate von Michel Lentz ausdrückte. Aus: „Mir wëlle bleiwe wat mer sinn“, wurde im Volksmund: „Mir wëlle jo keng Preise ginn“. Nach der Annexion Elsass-Lothringens durch Deutschland kam es zu einer von Haubrichs (1996) als „Krieg der Professoren“ bezeichneten Debatte zwischen deutschen und französischen Intellektuellen, um die Einverleibung dieser Territorien zu legitimieren. Gegen die deutsche völkische und sprachpolitische Argumentation lieferte Ernest Renan (1823-1892) seine bekannte politische Definition der Nation: „Weder die Race noch die geographischen Grenzen, die Sprache, die Religion oder die Dynastie [sind] für die Existenz einer Nation bestimmend“, sondern der politische Wille ihrer Bürger, eine Gemeinschaft zu bilden. So lautet der zentrale Satz, wie er im Luxemburger Wort (15. März 1882, S. 2) zitiert wurde. Dass diese Definition eine Steilvorlage für Luxemburg im Kampf gegen den deutschen sprachnationalen Annexionismus hätte sein können, wurde damals nicht verstanden. Auch später findet sich die Definition der „Luxemburger“ als Willensnation nur ausnahmsweise, z.B. bei Ludovicy (vgl. 1939), der vor einer Verwechslung („confusion“) der Begriffe Sprache, Nation und Rasse warnt.
Dabei ist dieses Argument im etatistischen und legitimistischen Diskurs, wie er seit der eigentlichen Staatsgründung nach 1839 (genauer 1841) stattfindet, angelegt. Die offizielle Zweisprachigkeit wurde rein utilitaristisch begründet, wie etwa in der ersten didaktischen Reflexion über den Sprachunterricht in der Grundschule von 1844: „Il est avantageux pour nous de pouvoir être allemands parmi les français, et de pouvoir être français parmi les allemands.“ (Zitiert nach Fehlen 2019, 272). Der logische Fluchtpunkt dieser Argumentation ist der Begriff der Mischkultur, der vor dem Ersten Weltkrieg von Batty Weber, Frantz Clement (1882-1942) und anderen geprägt wurde. Laut Claude D. Conter besagt er,
„dass das Luxemburgische einerseits eine eigenständige Kultur zwischen der französischen und der deutschen darstellt und andererseits auf Grund des Bilinguismus wesentlich von der Adaption kultureller Einflüsse der Nachbarländer geprägt ist und daher zur Vermittlung zwischen beiden Ländern prädestiniert sei.“ (Conter 2008, 23).
Doch ist es Batty Weber damit gelungen, die „Aporien einer auf Sprache zentrierten Kulturdefinition“ zu überwinden (ebd.), wie Conter meint? Gibt es die von Weitzel (1992, 106f.) unterstellte Entwicklung von einer frühen „rassische[n], völkische[n]“ zu einer späteren „linguistische[n]“ und schließlich einer „national-historische[n] Argumentationsstrategie“, die ab ca. 1937 „das Volk und die Dynastie“ als „Schicksalsgemeinschaft“ sieht?
Das (deutsche) ethnokulturelle essentialistische Sprachverständnis ist bei Weber implizit immer im Begriff der Muttersprache zugegen und scheint besonders auf, wenn es darum geht, die luxemburgische Eigenstaatlichkeit – Weber spricht ab 1935 vermehrt vom nationalen „Eigendasein“ – gegen pangermanistische Bedrohungen zu verteidigen. Die Kontinuität reicht vom bekannten Mischkulturtext von 1909 und frühen Kalenderblättern (vgl. z.B. AK 4. Januar 1919) bis zu einem der letzten, von der NS-Zensur verbotenen, in dem das „Festhalten an der Muttersprache [als] der beste Beweis dafür [gilt], daß dem Luxemburger seine völkische Eigenart von jeher im Blut festsitzt“ (AK 27. Mai 1940). Die von Ludovicy monierte Konfusion zwischen Volk und Sprache scheint total, etwa in der Aussage: „Daß wir eine eigene Muttersprache haben, ist der beste Beweis dafür, daß wir ein Volk sind“ (AK 15. Oktober 1938).
Explizit wird der Einfluss des deutschen ethnokulturellen Sprachdenkens im Kalenderblatt vom 10. März 1937, in dem Weber sich auf Peter Kleins Sprache der Luxemburger als Inspirationsquelle beruft und eine längere Passage zitiert, mit dem von Jakob Grimm übernommenen Kerngedanken: „unsre sprache ist der volle athem unserer seele, der treueste abdruck unseres wesens: was wir sprechen, das sind wir.“ Doch anders als Klein und später Nikolaus Hein lässt er das (Hoch-)Deutsche nicht als Muttersprache gelten, da die „Muttersprache […] nur der gesprochene, nicht geschriebene Ausdruck von Gedanken und Gefühlen [ist]. Der geschriebene, also überlegte, gesiebte, maskierte, aufgemachte [sic] Ausdruck eines Inneren ist Vatersprache.“ (AK 8. Februar 1936; vgl. auch AK 18. Juni 1938).
Die von Weitzel bei Batty Weber vermutete Entwicklung gibt es ebenso wenig wie einen klaren Bruch mit einem ahistorischen, essentialistischen Sprachbegriff, wohl aber ein lebenslanges Ringen um das Verständnis der von ihm beobachteten und in den Kalenderblättern anekdotenreich beschriebenen gesellschaftlichen und individuellen Mehrsprachigkeit. Weber fehlte nur der begriffliche Rahmen, wie die etwas hilflose Unterscheidung zwischen Muttersprache und Vatersprache oder der folgende Satz aus einem Vortrag im Frankfurter Rundfunk zeigen, in dem gleich drei verschiedene Sprachauffassungen nebeneinandergestellt werden: „Luxemburg gilt allgemein als zweisprachiges Land. Das ist zu wenig und zu viel: Es ist entweder einsprachig oder dreisprachig.“ (Weber 1929) Es ist zweisprachig, wenn man von den beiden in der Verfassung verankerten Amtssprachen ausgeht, einsprachig, wenn man unter Sprache die volksstiftende Muttersprache versteht, dreisprachig, wenn man die im gesellschaftlichen Alltag omnipräsenten Sprachen berücksichtigt.2
Berücksichtigt man als vierte Dimension die tatsächliche individuelle Sprachkompetenz der Bevölkerung, so löst sich das Ideal der gesellschaftlichen Dreisprachigkeit in eine komplexere Gleichung auf: „Wir [sind] ein dreisprachiger Volkskörper […], wobei die Drei eigentlich nur 1 + ½ + ⅕ oder ähnlich bedeutet.“ (AK 6. Oktober 1935). Im Kontext der vielen dem alltäglichen Sprachgebrauch gewidmeten Kalenderblätter lässt sich die Gleichung wie folgt interpretieren: Alle Luxemburgerinnen und Luxemburger können Luxemburgisch, die Hälfte Deutsch und ein Fünftel Französisch.
Angeregt durch den Soziologen Émile Durkheim (1858-1917) begannen zu Beginn des 20. Jahrhunderts Sprachwissenschaftler wie Antoine Meillet, Sprache bzw. Sprechen als „fait social“ zu reflektieren (Mucchielli 1998, 359-381), was üblicherweise mit „sozialem Handeln“ oder „sozialer Tatsache“ übersetzt wird. Dem bekanntesten Werk Durkheims über den Selbstmord als „fait social“ widmet Weber ein Kalenderblatt (vgl. AK 14. Januar 1931), in dem er den Begriff mit „soziologisches Phänomen“ übersetzt und zeigt, dass er sich einem soziologischen Blick auf seine Umwelt keineswegs verschließt. Dieser zeigt sich auch oft in seinen, im nächsten Abschnitt unter dem Titel Soziolinguistik im Plauderton vorgestellten Beobachtungen des Sprachgebrauchs.
Während der politische Unabhängigkeitswille in den 1930er Jahren zunahm, wurde der intellektuelle Diskurs durch die Übernahme „deutscher“, ethnokultureller, ja völkischer Kategorien bestimmt, wie es die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts zeigt. Dem ethnisch-kulturellen und dem politischen Selbstverständnis der nationalen Gemeinschaft entsprechen auch zwei rechtliche Konzeptionen von Staatsbürgerschaft, die bislang das Staatsbürgerschaftsrecht mehr oder weniger stark geprägt hatten. In der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre herrschte angesichts der unsicheren Zeitumstände, der Wirtschaftskrise und der zunehmenden Flüchtlingsströme eine Atmosphäre der Abschottung, und es begann eine Diskussion über die Erschwerung des Erwerbs der Staatsbürgerschaft (vgl. Scuto 2012, 191-212).
Am 21. Januar 1938 erschien in der luxemburgischen Tagespresse eine amtliche Mitteilung des Justizministeriums, dass in Zukunft die „geläufige Beherrschung der luxemburgischen Sprache [eine] unbedingte […] Voraussetzung“ für den Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Naturalisation oder Option sei (ebd., 211). Wie dies überprüft werden sollte, wurde nicht erklärt. Dieses Vorpreschen des Justizministeriums führte zu breiten Diskussionen bis in die deutsche Presse hinein. Batty Weber, der gelegentlich vor Überfremdung gewarnt hatte (vgl. AK 8. Januar 1936), begrüßte den Vorschlag und wollte im Gegensatz zu seinem Freund, dem rheinischen Schriftsteller Alfons Paquet (1881-1944), darin kein Abschottungsinstrument sehen, um „den Zustrom von Ausländern auf ein erträgliches Maß zu beschränken“, da die Sprache erlernbar sei (AK 30. Januar 1938).
Das Gesetz vom 9. März 1940 über die luxemburgische Staatsbürgerschaft (Loi du 9 mars 1940 sur l’indigénat luxembourgeois) nahm dieses Dekret letztlich nicht auf, schon weil Luxemburgisch vor dem Zweiten Weltkrieg von den Gebildeten kaum als Sprache anerkannt wurde. Da es sich nicht um eine standardisierte Schriftsprache handelte, hätte sich die Überprüfung seiner Beherrschung auf eine mündliche Prüfung beschränken müssen, die zumindest bei deutschen Muttersprachlern, vor allem aus den Nachbarregionen, nur durch eine aufwändige phonetische Untersuchung hätte gewährleistet werden können (vgl. Feltes 1938, 425). Denn insgeheim wusste jeder, wie es Weber einmal formulierte: „‚Onns Trierisch‘ ist nämlich fast überall nichts anderes als ‚onns Letzeburgesch‘“ (AK 2. Dezember 1916).
Ironischerweise übernahm das kurz vor dem Einmarsch der Nationalsozialisten verabschiedete neue Staatsangehörigkeitsrecht die „deutsche“ Rechtslogik der Abstammungsnation und beseitigte den bis dahin noch vorhandenen Rest des aus dem 19. Jahrhundert stammenden ius solis, weshalb Scuto (2006, 77) von einer „opposition par mimétisme“ spricht. Dieser juristischen Kapitulation ging eine intellektuelle voraus: Der politische und kulturelle Diskurs war von ethnokulturellen, ja völkischen Kategorien bestimmt, nur dass „das Deutschtum“ durch „das Luxemburgertum“ ersetzt wurde, und das Luxemburgische erschien nun vielen als letzte Bastion der Eigenstaatlichkeit: „ons Sprôch war a bleiwt de leschte Fort vun onser Selbstännegket“ (o.A. 1938).
Soziolinguistik im Plauderton
Webers Beschreibung des alltäglichen Sprachgebrauchs und sein Versuch, den sprachpolitischen Status des Luxemburgischen zu bestimmen, finden sich auf unzähligen Kalenderblättern,3 die hier, thematisch gebündelt, in sechs eng miteinander verwobenen Argumentationssträngen dargestellt werden. Als Einstieg soll jedoch der wohl bekannteste und am meisten rezipierte Text Webers vorgestellt werden, der viele dieser Themen bereits vorweggenommen hat.
Der 1909 in der Beilage der Münchner Neuesten Nachrichten erschienene Aufsatz „Über Mischkultur in Luxemburg“ wird vor allem als „Beitrag zur kulturellen Selbstvergewisserung Luxemburgs“ (Marson 2025) und als Grundlegung des Mischkulturkonzepts gelesen. Sieht man von der bereits im zweiten Abschnitt diskutierten impliziten Präsenz einer ethnokulturellen Sprachideologie in der Formulierung der „wahren Muttersprache“ ab, so kann dieser Text durchaus als protosoziolinguistisch bezeichnet werden, da er von der Beobachtung des Sprachgebrauchs ausgeht und die historischen, politischen und geographischen „Verhältnisse“ als das „Primäre“ postuliert, z.B. gegenüber den von der ethnokulturellen Sprachideologie unterstellten sprachimmanenten Eigendynamik. Dazu gehören: die Kleinheit des Landes – „die Nähe der Grenze [ist] ausschlaggebend“ –, seine Geschichte und seine wirtschaftliche Einbindung in den deutschen Zollverein. Durch diese Besonderheiten unterscheidet Luxemburg sich von der Schweiz, dem seit 1871 zum Deutschen Reich gehörenden Elsass-Lothringen sowie dem nur am Rande erwähnten Belgien: Im Gegensatz zu diesen Territorien gibt es in Luxemburg keine territorialisierte, sondern eine individuelle Mehrsprachigkeit: „[D]ie Sprachenmischung [ist] in jedem Individuum vorhanden“. Dies ist jedoch ein Ideal, denn „der geläufige Gebrauch des Deutschen und besonders des Französischen“ bleibt den Gebildeten und jenen vorbehalten, die sich längere Zeit im Ausland aufgehalten haben.
Wider besseres Wissen behauptet Weber, anders als im Elsass seien in Luxemburg „Sprache und Kultur des deutschen wie des französischen Grenznachbarn völlig gleichberechtigt“, und erklärt dies gesellschaftspolitisch: Im damaligen Reichsland Elsass-Lothringen wird ein Teil der Beamten „aus Alldeutschland“ rekrutiert und sorgt „für die Einbürgerung des Hochdeutschen in gewissen Kreisen“, und es gäbe einen gewissen „Druck“ der Behörden gegen Französisch. Weber erwähnt weder hier noch in seinen Kalenderblättern, dass auch in Luxemburg die höchsten Positionen der von 1842 bis 1918 ansässigen Verwaltung des Deutschen Zollvereins preußischstämmigen Beamten vorbehalten blieben. Doch er weiß, dass ihre Präsenz als Ausnahme unter den ansonsten einer nationalen Eigenlogik folgenden Verwaltungen mit dem Französischen als rechtsverbindlicher Sprache nicht die gleiche sprachpolitische Wirkung entfaltet. Genauso bleiben die Prestige- und Funktionsunterschiede zwischen den beiden Sprachen wohl aus Opportunitätsgründen hier im Gegensatz zu den Kalenderblättern unausgesprochen (s.u.).
Der wohl wichtigste Unterschied zu Elsass-Lothringen wird von Weber so formuliert: Luxemburg ist „nicht ein zweisprachiges, sondern ein dreisprachiges Land“, da der Dialekt hier eine „wirkliche Muttersprache“ ist. Wie gezeigt, fällt es Weber schwer, den Sprachenstatus des Luxemburgischen theoretisch herzuleiten, hauptsächlich weil im damals herrschenden Sprachverständnis Sprache als (standardisierte) Schriftsprache definiert ist. Doch diesem Verständnis nach kann das Luxemburgische auch keine Mundart sein, da sein alltäglicher Gebrauch sich nicht auf Familie, Freundeskreis oder untere soziale Schichten beschränkt:
„Der Dialekt, der sonst wo nur die Umgangssprache des Volkes bildet, hat für den Luxemburger die Bedeutung einer wirklichen Muttersprache. Platt wird hier nicht nur im Volk gesprochen, sondern bis hinauf in die höchsten Kreise. Auf einem parlamentarischen Diner beim Premier oder beim Kammerpräsidenten z.B. wird es niemandem einfallen, mit seinem Nachbarn in gewöhnlichem Gespräch etwas anderes zu reden als die heimische Mundart.“ (Weber 1909, 121)
Die in diesem Text entwickelten Argumente wird Weber in zahlreichen Kalenderblättern, angereichert mit immer neuen Anekdoten, wiederholen und nuancieren.
Luxemburgisch und Deutsch
Bis 1919 war Luxemburg Teil des Deutschen Zollvereins. Deutsch war die Sprache der Wirtschaft und der seit 1890 regierenden Dynastie. Die Zahl der deutschen Einwohnerinnen und Einwohner nahm rasch zu. Der Rückgang des Französischen, auch unter den Gebildeten, wird nicht nur in den Reihen des 1905 gegründeten luxemburgischen Zweigs der Alliance Française (s.u.) bedauert. Auch Weber konstatierte 1916 ein zunehmendes „Übergewicht des Deutschen“, das aber bis dahin durch eine verstärkte Präsenz des Französischen in anderen Bereichen, wie etwa im Rechtswesen oder in Parlamentsdebatten, kompensiert wurde (AK 25. Juni 1916). Mit dem Rückgang der Notablen in der Kammer wurde auch dort immer mehr Deutsch gesprochen, und Weber, der als Stenograph die Entwicklung hautnah miterlebte, sah darin eine Gefährdung unserer „Doppelkultur“, die dadurch „eine schiefe Hüfte“ bekäme (ebd.). Anders als im Parlament wurde in den Gemeinderäten auf Luxemburgisch debattiert, und 1920 wurde dies auch im Gemeinderat der Hauptstadt erlaubt, der bis dahin eine Ausnahme bildete. Wie andere Intellektuelle (vgl. Fehlen 2013b, 61) steht Weber dieser Maßnahme ambivalent gegenüber und widmet ein Kalenderblatt den vorgebrachten Pro- und Kontraargumenten. Einerseits sei Französisch „für ein Drittel der Anwesenden spanisch“ und „die Kenntnis des Französischen macht an und für sich einen Mann nicht gescheiter“, andererseits drohe durch die Benutzung des Platts eine „Verflachung“ und ein Niveauverlust der Debatten, es stelle einen Bruch mit der Tradition aus „undenklichen Zeiten“ dar (AK 9. Juni 1920): „In eine Versammlung, wie es die Vertretung der Landeshauptstadt ist, gehört eine höher entwickelte Sprache.“ (ebd.)
Als während der Besatzungszeit im Ersten Weltkrieg auf Drängen der deutschen Militärverwaltung am Telefon Hochdeutsch gesprochen werden sollte, nahm Weber dies zum Anlass, noch einmal darauf hinzuweisen, dass das Luxemburgische die eigentliche Verkehrssprache sei und ein Codeswitching zwischen dieser und dem Hochdeutschen unter Luxemburgisch Sprechenden praktisch nicht vorkomme: „Unser Platt ist nicht unser Négligé, es ist unsere eigentliche Volkstracht, unsere Muttersprache, die die Höchsten, wie die Niedrigsten unter sich reden.“ (AK 7. November 1914) Deshalb beschränkt „der Gebrauch des Hochdeutschen im Verkehr der Luxemburger untereinander […] sich auf einige wenige, ganz bestimmte Fälle“ (ebd.). An erster Stelle steht die Schule, gefolgt von der Kirche, wo Deutsch gebetet und gepredigt wird. Vereinzelte Ausnahmen von Pfarrern, die „sonntags auf Luxemburgisch ihre Gemeinde anpredigen“ (AK 8. Mai 1920), bestätigen die Regel. Im bischöflichen Internat wurden die Gymnasiasten angehalten, hochdeutsch zu sprechen: „Das Luxemburgische war streng verpönt; nicht minder, als das Händeindietaschenstecken. Beide gehörten in die Reihe der Indizienbeweise für innere Verderbtheit.“ (AK 24. April 1931)
Deshalb kommen sich im Alltag „zwei Luxemburger, die miteinander hochdeutsch reden sollen, […] unweigerlich komisch vor“, weil sie sich auf die Schulbank oder in den Beichtstuhl zurückversetzt fühlen. Das ist nicht so beim Französischen, dem sie z.B. bei weinseligen Zusammenkünften verfallen, „sobald ihr Platt der Transzendenz ihrer Gedanken die nötigen Ausdrucksmöglichkeiten nicht mehr bietet“ (AK 7. November 1914). Französisch wird aufgrund seiner Stellung im Schulsystem, wo es Voraussetzung für den Zugang zu höheren Klassen ist, als Sprache der Kultur und des Aufstiegs wahrgenommen. Es ist „uns nicht in die Wiege gelegt“ und muss in einem „leidenschaftlichen Ringen“ erobert werden (AK 4. März 1922). Wer „de Pareil“ und nicht „de Gu’ed“ sagt, wer z.B. versichert, „er mainteniere seine Opinion“, meint dadurch seine „Bildung zu dokumentieren“, läuft aber auch Gefahr, als hochnäsiger oder eingebildeter „Coseng Ficelle“ zu gelten (AK 9. Mai 1914) und belächelt zu werden wie jene reichen Bauernsprösslinge, die „auf die Borga“, d.h. in die Jesuitenschule von Beauregard bei Metz, geschickt wurden, um Französisch zu lernen, und dies zeitlebens stolz durch das Tragen ihrer Schulmütze signalisierten (AK 6. Dezember 1922).
Hochdeutsch war lange Zeit die Sprache der preußischen Garnison und ist auch nach deren Abzug die Sprache des deutschen Annexionismus geblieben. Spiegelbildlich dienen die französische Sprache und die Verwendung französischer Begriffe und Redewendungen der Distanzierung und Identitätsbehauptung nach innen und außen: Bei einer Zugreise in Frankreich dürfen wir „unser Platt nicht sprechen, sonst werden wir als Boches verhauen“, schreibt Weber 1923 in seinem Roman Inseltraum (zitiert nach Fehlen 2012, 45).
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts und verstärkt nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Deutsche zunehmend als Fremdkörper empfunden und das Luxemburgische als Sprache bezeichnet, was von deutschen Sprachnationalisten, als Reaktion auf einen Artikel in der Luxemburger Zeitung, verächtlich als „Entdeckung einer neuen Sprache“ (Ritter 1914) verspottet wurde. Dort hatte vermutlich Batty Weber erklärt, das Luxemburgische bedeute „für den Luxemburger dasselbe wie Deutsch für die Deutschen, Englisch für die Engländer“ (o.A. 1914). Ähnlich wurde Jahre später jenseits der Mosel der sogenannte Ministererlass von 1938 (s.o.) als Erfindung einer neuen Sprache „für die guten 250.000 Moselfranken des Ländchens“ verspottet (zitiert nach AK 28. Januar 1938). Weber verfolgt die Debatten in Deutschland, greift auch selbst ein, z.B. mit einem Vortrag im Frankfurter Rundfunk (vgl. Weber 1929) oder durch seine Kontakte mit deutschen, insbesondere mit rheinischen Schriftstellerkollegen (vgl. AK 30. Januar 1938). Er ist Anlaufstelle für ausländische Journalisten, deren Artikel er gelegentlich im Abreißkalender aufgreift (vgl. z.B. AK 18. April 1936; 27. April 1937), was mitunter zu einer intertextuellen mise en abyme wie in folgender Passage führt. Weber zitiert den Artikel, der als Paraphrase seiner eigenen Formulierungen erkennbar ist, und greift zusätzlich mit einer Anmerkung präzisierend ein:
„Im Platt, in der moselfränkischen Mundart, besteht eine volksgemeinschaftliche Umgangssprache, die alle Stände verbindet. Der Staatsminister spricht sie mit seinem Büroboten und der Generaldirektor mit seinem Chauffeur. Und wenn es im Rat der Landesminister einmal hoch hergeht, dann bleibt das offizielle Französisch beiseite (sogar wenn es nicht hoch hergeht. Anm. d. Setzers) und es wird geredet, wie der Schnabel gewachsen ist, nämlich luxemburgisch“ (AK 27. April 1937).
Neben der Herausbildung einer „volksgemeinschaftliche[n] Umgangssprache“, die weiter unten wieder aufgegriffen wird, bildet das Spannungsverhältnis zwischen den beiden Amtssprachen ein zweites zentrales Motiv von Webers Sprachbeobachtung.
Webers Lob der offiziellen Zweisprachigkeit
Dem Vorwurf einer angeblichen Deutschfreundlichkeit sah sich Weber vor allem während des Ersten Weltkrieges ausgesetzt. Er wehrte sich stets dagegen (vgl. z.B. Weber 1920), indem er die Bedeutung der gesellschaftlichen Zweisprachigkeit, ja der Äquidistanz zu beiden Sprachen und beiden Ländern betonte: „Jeder Luxemburger, der sich über die geistigen Existenzbedingungen seiner Heimat klar ist, wird es nicht nur als sein Recht, sondern als seine Pflicht empfinden, dafür mit zu sorgen, daß unser kulturelles Gleichgewicht nicht durch Überbeanspruchung nach einer Seite zerstört wird.“ (AK 2. Oktober 1932)
Ganz im Sinne des Muttersprachenideologems geht er davon aus, dass niemand zwei Muttersprachen haben kann. Deshalb sieht er in den zwei Amts- und Unterrichtssprachen, besonders auch in den zwei Parlamentssprachen, den Beweis, „daß weder französisch noch deutsch unsere Muttersprache ist. [Damit] steht es fest, daß unser Luxemburgisch unsere Muttersprache ist“ (AK 22. März 1938). Da das Deutsche leichter zu erlernen ist, müsse das Gleichgewicht zwischen beiden Sprachen mühsam erkämpft werden, in der Schule (s.u.) sowie z.B. durch die Förderung des französischen Theaters, das „unserem Volkscharakter“ ohnehin mehr entspreche als das deutsche (AK 6. Oktober 1922). Auch das „literarische Schaffen“ müsse sich mühsam „in der Sprache zweier großer Kulturvölker heimisch“ machen (AK 22. Februar 1922), und da für ihn das Ringen um die beiden fremden Sprachen konstitutiv für die luxemburgische Literatur ist, neigt er dazu, Schriftsteller wie Marcel Noppeney (1877-1966) oder Paul Palgen (1883-1966), die „in französische Kulturverhältnisse hineingeboren“ wurden, nicht zur luxemburgischen Literatur zu zählen (ebd.). Dies provozierte den Widerspruch der Indépendance luxembourgeoise (4. März 1922) und präzisierende Antworten von Batty Weber (AK 4. März 1922; 9. März 1922), die noch heute als Beitrag zur Definition des luxemburgischen literarischen Feldes gelesen werden können.
Weber erkennt früh, dass das neue Medium Film massenwirksamer ist als die Literatur und sieht im französischen Film „eines der wirksamsten Mittel“, „unsere national bedingte Mischkultur in der richtigen Dosierung zu erhalten“ (AK 2. Oktober 1932). Er bedauert daher, dass mit dem Aufkommen des Tonfilms ein „unleugbarer“ Rückgang wegen seiner „geringere[n] Verständlichkeit“ eingetreten ist (ebd.).
In den 1920er Jahren fanden die von der Bonner Schule akademisch geadelten annexionistischen Argumente Eingang in die luxemburgische Debatte (vgl. Thomas 2011), insbesondere durch einen in der Jong-Hémecht veröffentlichten Text, der die Luxemburger aufforderte, sich zwischen den beiden Sprachen zu entscheiden und das „[deutsche] Volkstum als Schicksal“ anzunehmen (Schneider 1927). Es kam zu einer heftigen Debatte, in der sich die führenden Intellektuellen wie Ries und Noppeney zu Wort meldeten. Auch Weber antwortete, indem er das angeprangerte „Zwittertum“ als positiven Bestandteil der luxemburgischen Kultur reklamierte (AK 16. Oktober 1927). Kurz zuvor hatte er in einer Auseinandersetzung um Norbert Jacques (1880-1954) erklärt: „Ich habe nie begriffen, wieso ein Luxemburger die Zweisprachigkeit nicht als wesentlichen Bestandteil seines nationalen Eigendaseins und ihr Verschwinden nicht als Anfang vom Ende dieses Zustandes nationaler Unabhängigkeit betrachten und demgemäß hochhalten konnte.“ (AK 13. Februar 1927)
Im Januar 1935 entschied die Bevölkerung des Saarlandes über ihren nach dem Ersten Weltkrieg erhaltenen Sonderstatus in einer Volksabstimmung. Neunzig Prozent stimmten für den Anschluss an Deutschland, weniger als ein Prozent für Frankreich. In einem als Luxemburger Glaubensbekenntnis bekannt gewordenen Kalenderblatt setzt sich Weber mit deutschen Stimmen auseinander, die für Luxemburg ein ähnliches Ergebnis voraussagten (AK 4. Juli 1935). Dass „auch nur ein winziger Bruchteil von Luxemburgern für einen Anschluß an Deutschland zu haben wäre“, scheint Weber eine verrückte Vorstellung. Er warnt aber auch vor einem militärischen Bündnis mit Frankreich, das nach einem für ihn nicht unwahrscheinlichen Krieg, unabhängig von dessen Ausgang, „das Ende unserer eigenen Existenz“ bedeuten würde (ebd.). Dass er an seinem Plädoyer für die Zweisprachigkeit unbeirrt festhält, zeigt der Neuabdruck eines 16 Jahre alten Kalenderblattes als Antwort auf die von der Voix des Jeunes, der ASSOSS-Zeitschrift, aufgeworfene Frage nach der „Berechtigung, Zweckmäßigkeit und Bedeutung“ unserer Zweisprachigkeit (Neuabdruck: AK 10. November 1935, ursprünglich AK 4. Januar 1919). Im Rahmen dieser Auseinandersetzung hat die Luxemburger Zeitung auch den berühmten Text über die Mischkultur aus dem Jahr 1909 am 28. Februar 1936 neu veröffentlicht. Als die Cahiers luxembourgeois drei Jahre später bei luxemburgischen Autoren eine Umfrage zum Thema: „Deutsch oder Französisch?“, initiierten (vgl. Cahiers luxembourgeois 1938, Aufruf: 714-718, Antworten: 796-809 und 925-926), wiederholte Weber seine alten Argumente, diesmal jedoch in einem eigens verfassten Text und mit einer neuen vestimentären Metapher: Neben dem „Werktagsgewand unserer Muttersprache [haben wir] zwei Sonntagsanzüge im Schrank liegen.“ (AK 15.Oktober 1938) Das Festhalten an der offiziellen Zweisprachigkeit hat für Weber neben der politisch-identitären auch eine sprachpragmatische Dimension, und das Argument, die Luxemburgerinnen und Luxemburger seien „materiell und kulturell“ auf die beiden in der Schule erlernten Nachbarsprachen angewiesen (AK 6. April 1917), durchzieht einige Kalenderblätter. Hauptgrund dafür ist die geringe kommunikative Reichweite des Luxemburgischen, das wie die eigene Währung „jenseits der Grenze“ keine Gültigkeit besitzt (AK 13. Februar 1927).
Neben dieser rein quantitativen Beschränkung thematisiert Weber auch inhaltliche Defizite: „Leider ist unsre Muttersprache nur ein Mutterplatt.“ (AK 9. Juni 1920) So sei sie z.B. nicht für technische Themen gerüstet (wie „Steuern, soziale Fürsorge, Beamtentum, Eisenbahnen, Zollfragen, Straßenbau, Hygiene“) und man könne sich die „Mühe ersparen“, Luxemburgisch diesen Gebieten „anzupassen“ (AK 22. März 1938). Denn wie andere Sprachen ihre Anleihen bei den Römern oder den Griechen machen, so dürfe man auch „für abstrakte Begriffe und für Dinge, die abseits des materiellen Alltags liegen“, auf Fremdwörter zurückgreifen (AK 5. Juli 1923). So könne man auch „über die transzendentesten Dinge“ auf Luxemburgisch sprechen (AK 15. Oktober 1938), allerdings auf die Gefahr hin, „in die Rolle eines Koseng Ficelle“ aus Dicks Kirmesgäscht zu schlüpfen (AK 22. März 1938).
Im Widerspruch zu dieser Offenheit und seiner generell positiven Einstellung zur Mehrsprachigkeit stehen Äußerungen, in denen er die allgemeine Rückständigkeit des Landes auf die Beschränktheit des Luxemburgischen zurückführt: In den großen Ländern, in denen die Familiensprache „Trägerin einer gehobenen Ideenwelt“ ist, wird der „junge Intellekt“ schon im Kindesalter in der „Arena der Gedanken“ trainiert (AK 1. April 1928). Anders ist das in Luxemburg, wo „unsere Muttersprache […] an einer bestimmten Schwelle nach oben“ versagt (ebd.). Bei anderer Gelegenheit erklärt er eine angeblich weit verbreitete stilistische Nachlässigkeit zur nationalen Untugend:
„Wir sind Demokraten bis in die Stilistik hinein. Wir lassen unsere Gedanken nicht antichambrieren bis sie sich zurechtgekratzt, die Kleider geordnet, die Schuhe abgestaubt, den Schlips zurechtgebunden haben, wir lassen sie ungewaschen und ungekämmt mit der Tür ins Haus zur Audienz fallen. Unsere Sätze sind Mißgeburten. Kälber mit zwei Köpfen und sieben Schwänzen, aber ohne Beine, auf denen sie stehen können.“ (AK 9. März 1922)
So ähnlich in einer weiteren vestimentären Metapher:
„Die Schriftsprachen, die sie jenseits unserer Grenzen reden, haben Appretur. Die Gedanken gehen in ihnen einher im Festtagsgewand, gelten was, setzen sich durch. Wir aber hüllen unsere Gedanken in die Tagelöhnerkluft unseres guten alten Platt und kommen uns mehr oder weniger verkleidet, eingeschient vor, wenn wir deutsch oder französisch konversieren sollen.“ (AK 20. Februar 1926)
Webers ambivalente Haltung gegenüber dem Luxemburgischen erklärt sich auch aus dessen Abwertung in der Schule, an der auch seine Einführung als Unterrichtsfach im Jahre 1912 nichts änderte. Denn im Lehrplan wurde das Luxemburgische nicht als zu unterrichtende Hochsprache, sondern als „Träger der Vaterlandsliebe und Emblem der nationalen Identität“ (Fehlen 2018, 72) aufgeführt. In der Unterrichtspraxis behielt es weiterhin die Funktion eines mehr oder weniger als Umgangssprache geduldeten deutschen Dialekts, den die Kinder auf ihrem Bildungsweg hinter sich lassen mussten.
Manche Lehrer, vor allem an Gymnasien, nutzten die mangelnden Sprachkenntnisse ihrer Schülerinnen und Schüler, um sie zu disziplinieren, so z.B. ein Französischlehrer, der landesweit für die herablassende Behandlung seiner Schüler bekannt war und dessen Vergleich des Luxemburgischen mit Hundegebell zum geflügelten Wort wurde.4 Weber hat diese Abwertung des Luxemburgischen verinnerlicht, wie das folgende Zitat zeigt: „Der alte Neumanns Jang, der uns die französische Grammatik im Athenäum einpaukte, behält Recht: Wenn Ihr das bisschen luxemburger Platt nicht könntet, müßtet Ihr bellen!“ (AK 9. Juni 1920) In drei weiteren Kalenderblättern (vgl. AK 3. April 1924; 23. Oktober 1930; 9. April 1931) wird er darauf zurückkommen (s.u.).
Unterschiedliche gesellschaftliche Stellung und Prestige der beiden Amtssprachen
So wie die Schule in monolingualen Staaten traditionell einen „monolinguale[n] Habitus“ (Gogolin 2008) vermittelt, vermittelt sie in Luxemburg einen multilingualen Habitus, eine spezifische Art des richtigen Sprechens, das Fehlen (vgl. 2009, 37-55) im Anschluss an Bourdieus Konzept des Sprachenmarktes (Bourdieu 2001) als legitime multilinguale Sprachkompetenz beschreibt. An die Stelle der im monolingualen Habitus der Länder mit großen nationalen Kultursprachen verinnerlichten Überlegenheit der „eigenen“ Sprache tritt in Luxemburg eine allgemeine Wertschätzung der Mehrsprachigkeit, eine Abwertung des Luxemburgischen sowie je spezifische Einstellungen zu den beiden Unterrichtssprachen. Diese spezifische Art des Sprechens ist in den Augen Webers, wie Millim (2017, 90) zeigt, die „Muttersprache“ der „verallgemeinerten ‚Luxemburger‘“.
Wie jeder gebildete Mensch, der das luxemburgische Schulsystem durchlaufen und anschließend im Ausland studiert hat, ist sich Batty Weber der Bedeutung der Mehrsprachigkeit bewusst, die nicht nur die Kommunikation mit anderen Menschen und die Öffnung gegenüber anderen Kulturen, sondern vor allem den Ausbruch aus der Enge einer provinziellen und rückständigen Gesellschaft ermöglicht. Nicht zufällig stammt das folgende Weberzitat aus dem Jahr 1919, als viele Intellektuelle angesichts der traumatischen Erfahrungen des Weltkriegs an der Überlebensfähigkeit des Kleinstaates verzweifelten: „Mit jeder Sprache, die ich lerne, reiße ich eine Wand des Käfigs ein, in den ich eingemauert bin.“ (AK 4. Januar 1919)
Als nach der Revolution von 1830 der französischsprachige Teil des Großherzogtums im neuen Königreich Belgien aufging, hätte ein einsprachiges Schulsystem nach dem Vorbild der anderen Staaten des Deutschen Bundes nahegelegen. Der Versuch einer Germanisierung, den der König-Großherzog 1837 mit der Friedemannreform unternahm, scheiterte jedoch aus politischen Gründen, und es wurde ein zweisprachiges Bildungssystem eingeführt, das die Beherrschung der luxemburgischen Mundart voraussetzte und als Lernziel das Erlernen der beiden großen Kultursprachen postulierte.
Französisch galt lange Zeit als fremde Sprache, derer sich die Privilegierten bedienten, „um das Volk in Unterdrückung […] und Unmündigkeit zu halten“, wie der sozialistische Abgeordnete Michel Welter (1859-1924) noch 1905 im Parlament erklärte (zitiert nach Fehlen 2018, 70). Doch mit der deutschen, militärischen Besatzung im Ersten Weltkrieg stieg deren Akzeptanz, und die Frankophilie war nach der deutschen Niederlage vermutlich auf einem Höhepunkt angekommen. Die nach dem Ersten Weltkrieg im Umfeld der Alliance Française (s.u.) erhobenen Forderungen, Luxemburg zu einem französischsprachigen Land zu machen, in dem „nur noch französisch in den Schulen gelernt, in der Kirche gepredigt, vor Gericht plädiert und im Parlament geredet werden darf“ (AK 4. Januar 1919), blieben zwar marginal, doch im Zuge der belgisch-luxemburgischen Wirtschaftsgemeinschaft wurde Französisch zur wichtigsten Wirtschaftssprache, wie es schon lange die maßgebliche Rechtssprache und die eigentliche Staatssprache war. Wegen der verfassungsmäßigen Gleichberechtigung beider Sprachen wurde dies jedoch selten so deutlich zum Ausdruck gebracht wie von Staatsminister Joseph Bech (1887-1975) in einem Grußwort an einen internationalen Pädagogenkongress: „Dans l‘administration, nous nous servons des deux langues, bien qu‘une place privilégiée soit concédée au français, qui est la langue officielle.“ (o.A. 1928).
Die politische Abwehr deutscher Annexionstendenzen beeinflusste die Einstellung zu beiden Sprachen bis hin zu ihrer Aussprache: Während man einerseits im Französischen die „pariserische“ Diktion suchte, hielt man andererseits im Deutschen an seinem luxemburgischen Akzent fest, um nicht „preußisch“ und nach „Kommiß“ zu klingen:
„Wenn einer von uns deutsch mit deutschem Akzent spricht, sagen die andern, es klingt so preußisch. Vom Französischen eines Luxemburgers wird nie ein Landsmann mit ablehnender Gebärde sagen, es klingt so pariserisch. Der Unterschied liegt darin, daß uns das Hochdeutsch von klein auf aus nächster Nähe vertraut, und zwar so vertraut ist, wie wir es schon auf unsere Zungen- und Gaumengemächlichkeit zugeschnitten haben, während das Französische als etwas ganz Fremdes in unser Leben tritt, als etwas, bei dem wir ganz von vorn anfangen müssen und das in einer vollständig fremden Umwelt daheim ist. Das ist eine Sprache, die von zuhause Anspruch auf eine Akzentuniform eigener Art hat; aber das Hochdeutsche, das ist so etwas wie ein Vetter aus Berlin, der hier auf Besuch ist und dem wir es übelnehmen, wenn er in seinem heimischen Kommiß Stechschritt macht, statt gemütlich in dem Räuberzivil herumzulaatschen [sic], das wir ihm zur Verfügung stellen.“ (AK 16. April 1931).
Als mühsam erlernte Fremdsprache wurde Französisch in den 1920er Jahren mehr denn je die eigentliche Selektions- und Distinktionssprache. Der Anspruch der Schule, es auf muttersprachlichem Niveau zu beherrschen, wurde auch von Batty Weber übernommen: „Nichts wirkt entsetzlicher, als wenn einer ein Französisch spricht oder schreibt, das direkt übersetzt klingt.“ (AK 4. Juni 1921) Dies führt notwendigerweise zu einer sprachlichen Unsicherheit (insécurité linguistique), die nach Klinkenberg (vgl. 2015, 49f.) typisch für die peripheren Länder der Frankophonie ist. Die Lähmung durch die verinnerlichte überkorrekte Anspruchshaltung kommt im Abreißkalender in der folgenden, mit einer gewissen Frivolität kokettierenden Tanzmetapher zum Ausdruck:
„Unser Französisch ist in der Regel korrekt. Wir wissen mit der Sprache umzugehen. Wie ein Tänzer mit seiner Tänzerin, wenn er fleißig in der Tanzstunde war. Er weiß, wie er sie anfaßt, wie er sie herumschwingt, wie er sie an ihren Platz führt und sich vor ihr verneigt. Alles nach den Regeln der Kunst, fehlerlos in Takt und Rhythmus. Er flüstert seiner Dame keine Zweideutigkeiten ins Ohr und erlaubt sich auch sonst mit ihr keinen Scherz. Dafür kennt er sie nicht intim genug. Ein Franzose, der mit seiner Sprache von Kind auf vertraut ist, darf sich mit ihr allerhand herausnehmen, was wir als Freiheiten, milde gesagt, ansehen könnten. […] Das macht: Er ist mit seiner Tänzerin vertraut, er darf sich mit ihr Fiorituren erlauben, die ein Fremder nicht wagen würde. Er biegt seine Muttersprache zu Wirkungen zurecht, die dem Alltag ausweichen, aber dem Geist der Sprache folgen.“ (AK 17. September 1933)
Auf die Spitze getrieben wird die Anbiederung an die französische Kultur von verschiedenen Frankophilen, z.B. in der Zeitung L’Indépendance luxembourgeoise, wenn gängige Ortsnamen französisiert werden. Batty Weber hat dafür Verständnis, wenn dies nicht wie in Belgien aus politischen, sondern aus ästhetischen Gründen geschieht: „So muß der französisch sprechende Luxemburger die Möglichkeit haben, von seinen heimischen Zuständen zu reden, ohne deutsche Vokabeln einzuflechten […], ohne die glatte Linie seines französischen Satzes durch einen fremdsprachigen Höcker zu unterbrechen.“ (AK 16. Juli 1921) Sogar gegen Brême-le-Gué für sein heimatliches Stadtbredimus hat er nichts einzuwenden.
Von der eingebildeten zur wirklichen Zweisprachigkeit
Die reale Sprachkompetenz hat sich seit der Einführung der zweisprachigen Grundschule 1843 kontinuierlich verbessert, doch ist sie noch immer weit von dem als Messlatte für den schulischen Erfolg dienenden Ideal entfernt. Diesem Auseinanderklaffen zwischen Ideal und Wirklichkeit widmet Weber unzählige Kalenderblätter: „Die Behauptung, wir seien ein zweisprachiges Land [klingt], wie ein Hohn auf die tatsächlichen Verhältnisse.“ (AK 4. Januar 1919) Deshalb bedarf es einer Reform des Sprachenunterrichts, damit „aus der eingebildeten […] eine wirkliche Zweisprachigkeit [wird], an der nicht nur die paar tausend Studierte, sondern alle Luxemburger teilhaben“ (ebd.). Die Hauptschuld habe der Französischunterricht, der den Kindern „eine unheilbare Abscheu gegen jede weitere Beschäftigung mit dieser Sprache einimpft“ (ebd.), weil er nicht das Sprechen lehre, sondern Grammatik als „geistige Gymnastik“ zelebriere (AK 24. November 1916). Das Ergebnis sei eine „Kraftvergeudung“, eine „siebenjährigen Schinderei“, ein „Verbrechen an Lehrer und Schülern“ (AK 9. Juni 1920).
In zahlreichen Kalenderblättern diskutiert Batty Weber Reformvorschläge (z.B. AK 6. Juni 1936; 19. Juli 1936) und kommt dabei immer wieder – „zum 37. Mal“ (AK 19. Februar 1925) und als „Ceterum Censeo“ (16. April 1931) – auf den seiner Meinung nach effizientesten Vorschlag zurück: den Einsatz französischsprachiger Lehrer für die Ausbildung von Grundschullehrern. Ein „stockfranzösischer Lehrer“ würde auf die künftigen Lehrer unserer Kinder „abfärben“ (AK 9. Juni 1920). Die Mädchennormalschule und die Schulschwestern, die durch die enge Verbindung mit dem Mutterhaus in Nancy ein „fließendes Französisch“ erlernen, gelten ihm als positives Beispiel (AK 18. März 1925).
Weber wird nicht müde gegen die luxemburgische Aussprache zu polemisieren: „[D]as zierliche Seidengewand [der französischen Aussprache; Anm. d. Verf.] [stecken wir] in das grobe Moltong unseres primitiven Zungenschlags“ (AK 21. November 1913). Nicht besser steht es in seinen Augen um den deutschen Akzent: „Manchem gebildeten Luxemburger mag es passiert sein, daß Deutsche, wenn er deutsch zu ihnen sprach, erst verblüfft aufhorchten und nicht wußten, was aus seinem Munde kam“ (ebd.), weil u.a. die „härtesten Konsonanten so weich […] wie warme Butter“ betont werden (AK 25. Juni 1916). Da „unsere Akademiker vorwiegend an französischen Hochschulen studieren“, ist „unser Französisch als Stil und Aussprache waschechter [als unser Deutsch]“ schreibt Batty Weber (AK 15. Oktober 1938) und liefert genüsslich unzählige Stilblüten in „Luxemburger Deutsch“, womit er in diesem Kontext „nicht die luxemburger Mundart, sondern das Hochdeutsche, das wir uns hier zurechtmachen“, versteht (AK 18. Mai 1924).
In seinen Augen beherrschen seine Landsleute keine der beiden Sprachen, was man auch als doppelte Halbsprachigkeit bezeichnen könnte, ein Begriff, den Weber zwar nicht verwendet, der aber in zahlreichen Kalenderblättern illustriert wird. So auch in einer schelmischen Anekdote, die zeigt, dass die im Ausland oft bewunderte Mehrsprachigkeit nur Fassade ist. Als Beleg dafür zitiert er eine Geschäftskorrespondenz in beiden Sprachen. Sowohl die deutschen als auch die französischen Briefe sind voller Fehler, aber ihr Verfasser genießt „in Frankreich und in Deutschland den Ruf verfeinerter Geistigkeit“, weil „die Franzosen bei ihm eine umfassende deutsche, die Deutschen eine nicht minder umfassende französische Bildung“ vermuten. (AK 30. September 1931)
Die Dreisprachigkeit als konstitutives Element „unserer Volksseele“
Unabhängig von der „realen Zweisprachigkeit“ der Bevölkerung – also der unterschiedlich verteilten individuellen Sprachkompetenz – und der asymmetrischen Einstellung zu den beiden Sprachen ist Luxemburg offiziell ein zweisprachiges Land und wird, wie die zitierte Anekdote zeigt, auch von außen als solches anerkannt. Im Innern wird die neu entstandene Verkehrssprache, die über den lokalen Dialekten steht, von immer mehr Menschen als Sprache angesehen, obwohl sie kaum geschrieben wird und von den Gebildeten in der Regel nicht als Kultursprache betrachtet wird.
Innerhalb der kleinen Deutungselite, die diese komplexe Mehrsprachigkeit zu interpretieren versucht, nimmt Batty Weber eine Sonderstellung ein, nicht nur, weil er als einer der Ersten Luxemburg als dreisprachiges Land bezeichnete, sondern auch, weil er zwischen dem gesellschaftlichen Sprachstatus, dem Sprachgebrauch und der tatsächlichen individuellen Sprachkompetenz zu unterscheiden wusste, wie ein frühes Zitat zeigt: „Wir bilden uns ein, wir seien ein zweisprachiges Land. Einige kommen der Wahrheit näher. Sie sagen: Wir sind dreisprachig – indem sie dabei unsere Muttersprache mitrechnen, die die andern merkwürdigerweise als nicht vorhanden anzusehen scheinen“ (AK 12. Januar 1917). Oder zwanzig Jahre später: „Wir sind ein unabhängiges, aber dreisprachiges Land. Ich möchte sagen, wir sind mehr unabhängig als dreisprachig“, denn die meisten Luxemburger sind nur „zweisprachige Bürger“, da sie „neben der von Kindsbeinen an von selbst erlernten vaterländischen Mundart“ nur ein rudimentäres Deutsch beherrschen und das mühsam erlernte Schulfranzösisch vergessen haben (AK 1. Januar 1935). Weber verteidigt die Dreisprachigkeit als konstitutives Element „unserer Volksseele“ – heute würde man sagen: nationalen Identität – nach allen Seiten: gegen Sprachnationalisten,5 wie Lucien Koenig alias Siggy vu Lëtzebuerg, die das Luxemburgische zum alleinigen Bestimmungsmerkmal erheben wollen, ebenso wie gegen jene, für die das Luxemburgische nur ein deutscher Dialekt oder eine deutsche „Stammessprache“ ist.
Gleichgesinnte findet Weber noch am ehesten in der Alliance Française, die mit ihren vielfältigen Aktivitäten versucht, die Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit bei der Beherrschung der französischen Sprache zu verringern. Auch ihr Vordenker, Marcel Noppeney, der zeitlebens nicht müde wurde, alle Luxemburgismen und Belgizismen scharf zu bekämpfen, wusste zwischen individueller und gesellschaftlicher Zweisprachigkeit zu unterscheiden und sah in der unvollkommenen Verwendung des Französischen („l’usage de la langue française, même incomplet, même incorrect“, Noppeney 1933, 52) eine Garantie für die politische Unabhängigkeit. Der mit Noppeney befreundete Weber genoss bei den Frankophilen hohes Ansehen, und sein Werk galt ihnen als Beweis dafür, dass die Luxemburger trotz ihres deutschen Dialekts eine tiefere Affinität zum französischen Geist („génie“) als zum deutschen hätten („en dépit de notre dialecte germanique, nous avons des affinités plus profondes avec le génie français qu‘avec le génie allemand“, Alliance Française 1930, 25). Der eigentliche Dissens zwischen den beiden lag in der Einschätzung des Luxemburgischen, dem die Frankophilen nur ein sehr geringes Prestige zuschrieben, das sie aber keineswegs nur als Dienstbotensprache benutzten, wie Noppeney oft fälschlicherweise unterstellt wurde (vgl. Wilhelm 1996, 186).
Webers Nähe zur Alliance Française und der Versuch, diese für die Dreisprachigkeit zu gewinnen, wird durch ein bemerkenswertes Kalenderblatt (vgl. AK 9. April 1931) belegt, das er anlässlich des Erscheinens einer Festschrift zu deren 25-jährigem Bestehen verfasst. Er singt ein Loblied auf das Französische, das er nicht als Sprache Frankreichs, sondern als Universalsprache verstanden wissen will, erkennt die Unterordnung des Luxemburgischen unter die großen Schriftsprachen an und übergeht die realen Schwierigkeiten des zweisprachigen Unterrichts, die ihm sonst eine unerschöpfliche Quelle für seine Glossen sind, bevor er die Losung „Dreisprachigkeit!“ ausruft:
„Unser alter Lehrer des Französischen […] pflegte den Unterricht vor einer neuen Klasse einzuleiten mit den Worten: ‚Wann der dat beßche letzeburger Daitsch net könnt, da mißt der billen!‘ Er hatte tausendmal recht. Unsere Mundart hat keinen natürlichen schriftsprachlichen Überbau. Und wo der Unterricht künstlich von ihr weg in das Gebiet der Schriftsprache mit Weltgeltung führt, da teilen sich die Wege. Aber da müssen wir wahr machen, daß Teilung nicht Schwächung, sondern Stärkung, nicht Halbierung, sondern Verdoppelung ist. Ließen wir die eine Richtung verkümmern, so würden wir zu einem unterganggeweihten Anhängsel eines Nachbarn. […] Darum immer und immer wieder die Losung: Dreisprachigkeit!“ (ebd.)
Die hier verwendete Formulierung, „[u]nsere Mundart hat keinen natürlichen schriftsprachlichen Überbau“, negiert die Verwandtschaft des Luxemburgischen mit dem Deutschen, lässt aber auch Webers Überzeugung von der Notwendigkeit einer Standardisierung des Luxemburgischen erkennen, die sich vor allem in der damals aktuellen Diskussion um die Rechtschreibfrage ausdrückt.
Standardisierung und Rechtschreibung
Dass generell die „Mundarten besser und älter sind als die Schriftsprache“ (AK 3. April 1924) und daher auch „unser Sprachgut dem Schriftdeutschen gegenüber jedenfalls das ältere“ ist (AK 12. Februar 1916), ist ein damals gängiger Topos, den Weber manchmal verwendet, an dem er aber auch gelegentlich leise Zweifel äußert, wohl wissend, dass in dieser Behauptung vor allem ein „gutgemeinter Patriotismus“ (AK 21. November 1936) zum Ausdruck kommt, der implizit den ständigen Sprachwandel leugnet. Dieser ist unübersehbar, „auf dem Lande weniger als in der Stadt“, eher bei den Jungen als bei den Alten (AK 29. Oktober 1913). „Und da unser Platt keine Schriftsprache ist, geht seine Entwicklung ohne jegliche wissenschaftliche Kontrolle vor sich.“ (ebd.)
Die mehr oder weniger wohlwollende Beschreibung dieser sprachlichen Entwicklung findet sich in vielen Kalenderblättern: Einerseits mokiert Weber sich über den Purismus eines Siggy vu Lëtzebuergs, der, ohne namentlich genannt zu werden, für jedermann unschwer als Möchtegernpräsident einer Luxemburger Akademie mit „palmenbestickte[m] Frack“ zu erkennen ist (AK 29. Oktober 1913). Andererseits würde er es begrüßen, wenn „40 Unsterbliche [académiciens; Anm. d. Verf.] mit gezücktem Degen“ zur Stelle wären, um einigen von „Schulbuben“ geschaffenen „Sprachmonstren“ wie: „Ech hu’ kruht“, Einhalt zu gebieten (ebd.). Auch wenn ihm eine „widersinnig angewandte oder missbrauchte“ sprachliche Neuerung „gegen den Strich geht“, behält Weber doch genügend Distanz, um den von ihm beobachteten Sprachwandel als unaufhaltsam anzuerkennen. Er ist sich auch bewusst, dass dieser nicht zufällig von der Jugend getragen wird und auf den gesellschaftlichen Veränderungen beruht, die er z.B. durch die Stationierung von Zöllnern in seinem beschaulichen Heimatdorf initiiert sieht: „Wie ein Luftzug von draußen in einer Bauernstube“ bringen diese Grünröcke die Emanzipation der Jugend, neue Sitten und einen Sprachwandel mit sich (AK 10. März 1920):
„Das Bedauerliche ist, daß die Leute immer damit anfangen, die hervorragendsten Merkmale ihres Mutterplattes abzustoßen [,] und dann meinen, sie reden schon, wie Luxemburger, die um den Fischmarkt herum geboren sind. […] Ist es schade oder ist es ein Glück, daß sich da ein Ausgleich vollzieht, daß statt der vielen Ortsdialekte ein einheitlicher Landesdialekt sich herausbilden will? Ist es schrullenhaftes Provinzlertum, daß ich mir einbilde, es ginge ein wirklicher Nationalkulturwert verloren, wenn die Diekircher einmal nicht mehr ‚hi’eren‘, die Wiltzer nicht mehr ‚nick‘ und die Moselaner nicht mehr ‚wel’ kre’sche kä me’‘ sagen?“ (ebd.)
Bereits fünf Jahre zuvor hatte er den Rückgang der Ortsdialekte beklagt und bedauert, dass unsere Sprache „verwässert und verzuckert“, ja sogar „entmannt“ wird: „Unser Luxemburgisch ist prätentiös und lächerlich geworden, wie eine Köchin, die an ihrem Ausgehtag sich als Dame anzieht.“ (AK 8. Januar 1915)
Webers Beobachtungen unterstützten die Analyse des von ihm sehr geschätzten René Engelmann (1880-1915; vgl. AK 24. Dezember 1921; auch AK 10. April 1926), dass die soziale und geographische Mobilität zur Entstehung einer neuen, von diesem Koiné genannte, luxemburgischen Umgangssprache geführt hat. Er bezieht sich jedoch nicht explizit auf dessen Schriften, und auch der Begriff Koiné taucht in den Kalenderblättern nur selten auf, z.B. wenn Weber bedauert, dass ein Stück von Ändre’ Duchscher (1840-1911) in einer Koiné-Übersetzung aufgeführt wird und dadurch die „Würze dieser bodenständigsten aller heimischen Mundarten“, in der es geschrieben wurde, verloren geht (AK 30. März 1932).
Die bei der Einführung des Luxemburgischen als Fach in der Primärschule definierte Welter-Engelmann-Rechtschreibung hatte Batty Weber von Anfang an unterstützt und so zu ihrem Erfolg beigetragen (vgl. Koenig 1928, 77). Jahre später schreibt er, dass Engelmann „der richtigen Lösung am nächsten“ gekommen sei, obwohl er selbst noch radikaler mit weniger Akzenten auskommen und näher am Deutschen bleiben will (AK 21. November 1936). Überhaupt fordert er, „daß [wir] unsere Wörter möglichst in Anlehnung an diejenigen deutschen oder französischen Wörter schreiben sollen, deren Äquivalent sie sind“ (AK 28. März 1936). Anders als Engelmann lehnt er die „französische“ Antiquaschrift ab und plädiert für die deutsche Kurrentschrift (AK 29. Dezember 1939). Wie Engelmann spricht sich Batty Weber gegen eine phonetische Schreibweise mit möglichst lautgetreuer Wiedergabe des Wortbildes aus, wie sie von vielen Mundartdichtern, z.B. Max Goergen (1893-1978; vgl. AK 7. Februar 1923) oder Isi Comes (1875-1960; vgl. AK 12. Dezember 1935), bevorzugt wird. Auch in anderen Sprachen, z.B. im Englischen, seien die „Abgründe zwischen dem geschriebenen und dem gesprochenen Wort“ kein Hindernis (AK 9. Februar 1934).
Unter dem Druck des 1938 gegründeten Sprachvereins Hémechtssprôch und angesichts der sprachpatriotischen Begeisterung bei den Jahrhundertfeiern 1939 beruft der Erziehungsminister Nicolas Margue (1888-1976) am 30. Dezember 1939 eine Rechtschreibkommission ein (vgl. Péporté 2010, 286f.). Dies ist die Gelegenheit für Weber, noch einmal dafür zu plädieren, die Rechtschreibreform nicht politisch aufzuladen und eine pragmatisch anerkannte Zugehörigkeit „unserer moselfränkischen Mundart“ zum „deutschen Sprachgebiet“ zur Grundlage der Schreibweise zu machen (AK 29. Dezember 1939). Die neue offizielle Schreibweise dürfe die „malerischen Abweichungen“ der Lokalmundarten nicht berücksichtigen, um so die Standardisierung voranzutreiben: „Wenn wir noch keine endgültige Koinë haben, so muß eben eine geschaffen werden.“ (ebd.) Noch zweimal wird Weber in seinem letzten Lebensjahr auf die Vorschläge der vom Anhänger der phonetischen Rechtschreibung Jean Feltes (1885–1951) dominierten Kommission eingehen. Sie würde den „zwanzig bisher gebrauchten Schreibweisen zwei neue hinzufügen“ und damit den herrschenden „Wirrwarr“ nur noch vergrößern (AK 30. September 1940; AK 19. Juni 1940).
Batty Weber erlebte nicht mehr, wie unmittelbar nach der Befreiung per Ministerialerlass vom 5. Juni 1946 eine neue phonetische Rechtschreibung, die Ofizièl lezebuurjer ortografi, eingeführt wurde, die alle Gemeinsamkeiten mit dem Deutschen negierte und die Gewohnheiten mehrerer, durch die Welter-Engelmann-Schreibung geprägter Schülergenerationen auf den Kopf stellte. In der Abgeordnetenkammer durfte fortan Luxemburgisch gesprochen werden, wovor Weber zeitlebens gewarnt hatte. 1948 wurde die deutsch-französische Zweisprachigkeit aus der Verfassung gestrichen und das Parlament aufgefordert, den offiziellen Sprachgebrauch per Gesetz zu regeln. Damit war die offizielle Äquidistanz zwischen den beiden Sprachen, die ihm so am Herzen gelegen hatte, endgültig ad acta gelegt und der erste Schritt auf einem langen Weg getan, der 36 Jahre später zur offiziellen Dreisprachigkeit führen sollte.
Die lokalen Dialekte als Negligé, die neue luxemburgische Umgangssprache als Alltagskleidung und daneben noch zwei Sonntagsanzüge im Schrank, so könnte man Batty Webers Beschreibung der sprachlichen Situation in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zusammenfassen, mit der er in großen Zügen das vorwegnimmt, was in den ersten soziolinguistischen Arbeiten von Hoffmann (1987a, 103) als „Tetraglossie mit Tetralingualismus“ beschrieben wird. Und obwohl Weber zeitlebens dem völkerpsychologischen Zeitgeist verhaftet blieb, kann man in ihm einen Vorläufer der Soziolinguistik sehen, da er den Sprachgebrauch und die Herausbildung des Luxemburgischen als eigenständige Sprache im Konzert der Dreisprachigkeit aus den historischen, politischen und geographischen Gegebenheiten des jungen Kleinstaates zwischen zwei Großmächten zu erklären versucht. Darüber hinaus ist sein Abreißkalender ein Zeugnis für das Ringen der luxemburgischen Intellektuellen um die Deutung dieser Entwicklung und bietet mit seinen vielen subtilen Beobachtungen auch heute noch eine unerschöpfliche Quelle für die historische Soziolinguistik.
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Anmerkungen
- 1 Die Sigle AK steht für den Abreißkalender von Batty Weber, hier und nachfolgend zitiert nach Gilles und Millim 2017.
- 2 Eine identische Argumentation findet sich zwanzig Jahre früher in der Luxemburger Zeitung (13. Mai 1914, Abendausgabe, S. 4).
- 3 Vgl. u.a. AK 7. November 1914; 4. Januar 1919; 9. Juni 1920; 9. März 1922; 3. April 1924; 9. April 1931; 30. Januar 1938; 15. Oktober 1938; 16. Januar 1940.
- 4 So erklärt Jim Smiley (1919, 58) den Einsatz für das Luxemburgische bei den Anhängern der sprachnationalistischen Bewegung Jong Lëtzebuerg mit mangelnden Sprachkenntnissen und fügt hinzu: „Wer will einem einfachen, dummen braven Hund übel nehmen, daß er ‚nur‘ bellen kann?“
- 5 Zur Unterscheidung der Begriffe Sprachpatriotismus und Sprachnationalismus vgl. Gardt 2000, 248.